Der Wahlausschuss hat im Rahmen der Sitzung am 20. Februar 2020 eine Neueinteilung der Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2020 beschlossen. Damit wird der vorangegangene Beschluss vom 3. Dezember 2019 abgeändert. Das Wahlgebiet der Stadt Sprockhövel wird fortan in 16 Wahlbezirke unterteilt, wobei die Zuordnung einzelner Straßenabschnitte angepasst wurde.
Grundlage für diese Neuregelung ist eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen. Dieser hat die pauschale Anwendung einer 25-Prozent-Grenze für die Größe von Wahlbezirken als unzulässig eingestuft und stattdessen eine Ober- und Untergrenze von 15 Prozent der durchschnittlichen Einwohnerzahl festgelegt. Da sieben der bisherigen Wahlbezirke diese neuen Grenzwerte überschritten oder unterschritten, wurde eine Neueinteilung vorgenommen.
Die Neuregelung berücksichtigt die Siedlungsstrukturen und die örtliche Zugehörigkeit der Stadtteile, um die Wahlrechts- und Chancengleichheit zu wahren. Durch die Anpassungen werden die Vorgaben sowohl hinsichtlich der Einwohnerzahlen als auch der Anzahl der Wahlberechtigten eingehalten. Die Vorlage sieht zudem vor, dass künftige Erschließungen und Widmungen von Straßen entsprechend ihrer Lage in die bestehenden Wahlbezirke aufzunehmen sind. Eine weitere Änderung der Bezirke wird zum aktuellen Zeitpunkt nicht als notwendig erachtet.