Die Beschlussvorlage VL-126/2023 des Rechnungsprüfungsamtes befasst sich mit dem Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über den Jahresabschluss zum 31.12.2022 sowie den dazugehörigen Lagebericht für das Jahr 2022. Die örtliche Rechnungsprüfung hat die Unterlagen geprüft und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf Basis dieser Prüfung eine eigene schriftliche Stellungnahme vorbereitet. Darin erklärt der Ausschuss, dass keine Einwendungen gegen den Jahresabschluss und den Lagebericht zu erheben sind und die Dokumente billigt. Auf dieser Grundlage empfiehlt der Ausschuss dem Rat, den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis zu nehmen und den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2022 gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung NRW festzustellen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die Verrechnung des ausgewiesenen Jahresfehlbetrags in Höhe von 1.112.266,73 Euro mit der Ausgleichsrücklage. Zudem sieht die Vorlage vor, dass dem Rat die uneingeschränkte Entlastung der Bürgermeisterin für den Jahresabschluss zum 31.12.2022 erteilt wird. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.