Die Beschlussvorlage VL-197/2024 des Rechnungsprüfungsamtes sieht eine Neuregelung der Schriftführung für den Rechnungsprüfungsausschuss vor. Hintergrund der Vorlage sind personelle Veränderungen innerhalb der Stabsstelle Örtliche Rechnungsprüfung.
Da der bisherige Schriftführer zum 1. Januar 2025 in die passive Phase der Altersteilzeit wechselt, ist eine Neubesetzung der Funktion notwendig geworden. Im Zuge dessen wurde ein neuer Prüfer zum 1. November 2024 bestellt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, diesen neuen Prüfer zum Schriftführer des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen. Die bisherige stellvertretende Schriftführung soll unverändert fortgeführt werden.
Mit der Neuregelung der Schriftführung sind laut der Verwaltung keine finanziellen Auswirkungen verbunden. Ebenso ergeben sich keine Auswirkungen auf Klima oder Umwelt. Die Vorlage wird im Rechnungsprüfungsausschuss in der Sitzung am 25. November 2024 zur abschließenden Beratung vorgelegt.