Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (10. Sitzung)
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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Eingabe Verkehrssituation EickerstraßeZur Vorlage · VL-71/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung befasst sich im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden mit einer Eingabe zur Verkehrssituation in der Eickerstraße. Da die notwendigen Verkehrsmessungen aufgrund von Erschließungsarbeiten für ein neues Baugebiet erst nach einer Vollsperrung durchgeführt werden konnten, erfolgt die Behandlung der Angelegenheit zum jetzigen Zeitpunkt. Die Eickerstraße ist als Gemeindestraße ohne Nutzungseinschränkungen ausgewiesen.
Eine verdeckte Verkehrsmessung im März ergab eine tägliche Verkehrsbelastung von etwa 3.200 bis 3.360 Fahrzeugen in der Zeit von 6:00 bis 22:00 Uhr an Werktagen, während das Verkehrsaufkommen am Wochenende auf circa 2.600 Fahrzeuge sinkt. Der Anteil von Lkw und dem öffentlichen Personennahverkehr liegt bei etwa 6 %. Laut Verwaltung überschreitet die Belastung nicht die Kapazität der Straße. Eine Senkung des Verkehrsaufkommens sei aufgrund des Ziel- und Quellverkehrs, etwa durch Schulen oder den Sportplatz, nicht möglich.
Hinsichtlich der Geschwindigkeit hielten sich 85 % der Verkehrsteilnehmenden an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Als verkehrsberuhigende Maßnahmen sind nach Abschluss der Baumaßnahmen zwei Pflasterkissen auf der Fahrbahn vorgesehen. Zudem soll ein Piktogramm „30“ auf der Fahrbahn angebracht werden, und die Geschwindigkeitsanzeigetafel wird in unregelmäßigen Abständen eingesetzt, um an die Geschwindigkeitsbegrenzung zu erinnern.
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Beratungsfolge
- 14.05.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (10. Sitzung)
- 3.Eingabe der Bürgergemeinschaft Herzkamp zur Mittellinie zwischen Martin-Lutherstr. und BandwirkerwegZur Vorlage · VL-73/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bürgergemeinschaft Herzkamp hat eine Eingabe zur Gestaltung der Mittellinie auf der L70 Elberfelder Straße zwischen der Martin-Luther-Straße und dem Bandwirkerweg vorgelegt. Gegenstand ist die Erneuerung der Fahrbahnmarkierung von einer unterbrochenen Linie hin zu einer durchgezogenen Mittellinie (Zeichen 295).
Nach Angaben der Verwaltung wurde die Markierung im Jahr 2015 durch ein beauftragtes Unternehmen fehlerhaft als unterbrochene Linie angebracht, was nicht der verkehrsrechtlichen Anordnung entsprach. Im Zuge der Straßenbauarbeiten in den Jahren 2023 und 2024 wurde die ursprüngliche, durchgezogene Markierung nach Abstimmung zwischen der örtlichen Straßenverkehrsbehörde und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW wiederhergestellt. Der Landesbetrieb Straßenbau NRW begründet diese Maßnahme mit der Verkehrssicherheit. Eine durchgezogene Linie soll verhindern, dass Fahrzeuge auf der L70 abstellen, was die Sichtverhältnisse für den einbiegenden Verkehr aus der Martin-Luther-Straße und dem Bandwirkerweg einschränken würde. Zudem wird die Bedeutung der Elberfelder Straße als regionale Verkehrsverbindung hervorgehoben, wobei die Aufrechterhaltung des Verkehrsflusses im Fokus steht.
Verkehrsmessungen der Stadt ergaben für den Zeitraum zwischen Ende 2023 und Dezember 2024 Geschwindigkeiten (V85) von etwa 50 bis 56 km/h. Das Verkehrsaufkommen an Wochentagen liegt im Zeitraum von 6:00 bis 22:00 Uhr bei rund 20.000 Fahrzeugen. Aufgrund der vorliegenden Daten und des festgestellten Verkehrsaufkommens sieht die Verwaltung keine Veranlassung für weitere Maßnahmen.
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Beratungsfolge
- 14.05.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (10. Sitzung)
- 4.Eingabe Kreuzungsbereich Quellenburgstr. zu Mittelstr./Schmiedestr.Zur Vorlage · VL-74/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung befasst sich mit einer Eingabe zum Kreuzungsbereich Quellenburgstraße, Mittelstraße und Schmiedestraße. Grundsätzlich besteht seitens der beteiligten Fachbehörden Einigkeit darüber, dass die Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes an dieser Stelle sinnvoll ist. Da die zuständigen Straßen im Eigentum des Landes und des Kreises liegen, sind für Planung, Bau und Finanzierung die entsprechenden Landes- und Kreisbehörden verantwortlich. Die Stadtverwaltung wird sich im nächsten Städtebaugespräch erneut für diesen Umbau einsetzen.
Zur Verbesserung der aktuellen Verkehrssituation wurden bereits Maßnahmen umgesetzt oder geplant. Am Fahrbahnrand der Quellenburgstraße sollen stabile Leitelemente angebracht werden, um das Überfahren der Sperrflächen zu verhindern und die Sichtbarkeit für den Verkehr zu erhöhen. Zudem wird eine Sperrfläche vor der Schmiedestraße 2 vergrößert. Um die Sicherheit beim Überqueren der L58 zu gewährleisten, wurde ein Halteverbot für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen auf einem Parkstreifen durch den städtischen Bauhof umgesetzt.
Ein Antrag von Anwohnerinnen und Anwohnern auf Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der Kreuzung L58 und K33 wird derzeit in Abstimmung mit der Polizei und dem Landesbetrieb Straßen NRW geprüft. Die Unfallstatistik für den Zeitraum von 2022 bis 2024 verzeichnete an diesem Knotenpunkt insgesamt sieben Unfälle, wobei die Mehrheit auf Einbiege- und Kreuzungsvorgänge zurückzuführen ist.
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- 14.05.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (10. Sitzung)
- 5.Eingabe SchwerbehindertenangelegenheitenZur Vorlage · VL-79/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage VL-79/2025 wird auf eine Eingabe zu Schwerbehindertenangelegenheiten Bezug genommen. Im Rahmen einer Überprüfung der Hauptstraße 4 stellte die zuständige Fachabteilung fest, dass die Gehwegbreite durch einen Beleuchtungsmast und Infostände unter die vorgeschriebene Breite von 1,30 Metern sank. Infolgedessen wurde die Nutzung der Fläche an dieser Stelle untersagt und die Aufsteller entfernt.
Hinsichtlich der Planung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Niedersprockhövel weist die Verwaltung auf bauliche Herausforderungen durch die Topografie und Grundstücksgrenzen hin. Trotz bestehender Zwangspunkte sieht die Planung umfangreiche Verbesserungen der Barrierefreiheit vor, darunter niederflurgerechte Busbordsteine, taktile Leitelemente sowie angepasste Sitzmöglichkeiten. Die Behindertenkoordination bewertet den Entwurf positiv. Für eine Engstelle am Gehweg gegenüber der Zwiebelturmkirche ist vorgesehen, die Fahrbahnbreite im Bereich des südlichen Ausbauendes auf 6 Meter zu reduzieren, um eine Gehwegverbreiterung auf über zwei Meter zu ermöglichen. Diese Maßnahme soll in der weiteren Ausführungsplanung berücksichtigt werden.
Bezüglich der Behindertenparkplätze schlägt die Verwaltung vor, einen zusätzlichen Stellplatz auf dem Parkplatz hinter der Hauptstraße 44 sowie einen weiteren Stellplatz im Bereich der Sparkasse auszuweisen.
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Beratungsfolge
- 14.05.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (10. Sitzung)
- 6.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-32/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-32/2025 informiert über den Stand der Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden. Die von dem Sachgebiet Organisation erstellte Vorlage bezieht sich auf die Sitzung des Gremiums am 14. Mai 2025, wobei das Thema unter dem Tagesordnungspunkt 6 behandelt wird.
Aus dem Dokument geht hervor, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine Mitteilungen vorlagen, die im öffentlichen Teil des Ausschusses zur Beratung oder Kenntnisnahme anstehen. Die Vorlage sieht daher lediglich die formale Kenntnisnahme vor, da keine weiteren inhaltlichen Informationen oder spezifische Themen der Verwaltung für diesen Sitzungsteil bereitgestellt wurden. Damit umfasst der Gegenstand der Vorlage ausschließlich den Hinweis auf das Fehlen von Mitteilungen im betreffenden Gremium.
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Beratungsfolge
- 14.05.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (10. Sitzung)
- 7.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-33/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-33/2025 informiert über den Status der Anfragen im öffentlichen Teil des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden. Die Vorlage, die vom Sachgebiet Organisation erstellt wurde, dient der Information des Gremiums für die Sitzung am 14. Mai 2025.
Inhaltlich wird festgehalten, dass die vorliegenden Anfragen beantwortet werden bzw. dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine Anfragen vorlagen. Damit dient das Dokument der formellen Mitteilung über den Stand der eingegangenen Anliegen für das betreffende Gremium.
Die Vorlage ist als öffentliche Mitteilung klassifiziert und wird dem Ausschuss zur Kenntnis vorgelegt. Weitere Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt sind in diesem Dokument nicht enthalten. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Organisation innerhalb des Geschäftsbereichs I.
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- 14.05.2025 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (10. Sitzung)