Im Rahmen der Beschlussvorlage 2016/118 befasst sich der Rat mit dem am 22. Februar 2016 eingereichten Bürgerbegehren gegen die dauerhafte Bebauung der Grundstücke am Gedulderweg und Waldweg für Flüchtlingsunterkünfte. Das Begehren zielt auf die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 24. August 2015 ab. Das erforderliche Unterschriftsquorum von 8 Prozent der wahlberechtigten Bürger, was 1.742 Stimmen entspricht, wurde mit 2.532 gültigen Unterschriften erreicht.
Die Verwaltung bewertet die Fragestellung des Bürgerbegehrens als hinreichend eindeutig und verständlich. Auch die Begründung sowie die Benennung der Vertretungsberechtigten werden als ausreichend erachtet. Hinsichtlich der Fristen wird festgestellt, dass das Begehren rechtzeitig eingereicht wurde, da die Frist durch die Mitteilung über das angestrebte Bürgerbegehren im Oktober 2015 gehemmt wurde. Da das Anliegen keine ausgeschlossenen Angelegenheiten der Bauleitplanung nach der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen berührt, wird das Bürgerbegehren als zulässig eingestuft.
Der Haupt- und Finanzausschuss schlägt vor, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festzustellen. Der Rat soll dem Begehren nicht entsprechen und entweder einen Termin für einen Bürgerentscheid festlegen oder sich dem Bürgerbegehren anschließen. Die geschätzten Kosten für das Verfahren belaufen sich auf 35.000 Euro. Die Frist für einen etwaigen Bürgerentscheid endet am 17. Juni 2016.