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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Vorstellung des Jahresberichtes der Jugendzentren für 2015Zur Vorlage · 2016/075 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 9. März 2016 wurde die Vorlage 2016/075 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist der Jahresbericht der beiden städtischen Jugendzentren für das Jahr 2015.
Der Bericht umfasst eine Übersicht über die im vergangenen Jahr durchgeführten Projekte, Angebote sowie weitere Aktivitäten der Einrichtungen. Zudem enthält das Dokument Angaben zu den Besucher- und Teilnehmerzahlen des Berichtszeitraums sowie einen Ausblick auf die für das Jahr 2016 geplanten Maßnahmen.
Die Leitung der Jugendzentren erläuterte die Inhalte des Berichts in der Sitzung und stand den Mitgliedern des Ausschusses für Rückfragen zur Verfügung. Der Ausschuss hat den Jahresbericht sowie die dazugehörigen Erläuterungen zur Kenntnis genommen. Aus den vorliegenden Unterlagen gehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang hervor.
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Beratungsfolge
- 09.03.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 2Einrichtung einer 3. OGS Gruppe an der Gemeinschaftsgrundschule Haßlinghausen ab dem Schuljahr 2016/2017Zur Vorlage · 2016/072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/072 sieht die Einrichtung einer dritten Gruppe im Offenen Ganztag (OGS) an der Gemeinschaftsgrundschule Haßlinghausen ab dem Schuljahr 2016/2017 vor. Hintergrund der Maßnahme ist ein gestiegener Bedarf an Betreuungsplätzen. Während die Teilnehmerzahl in den Vorjahren stabil bei etwa 50 Kindern lag, stieg die Zahl im aktuellen Schuljahr auf 66 Kinder an, wobei für das kommende Schuljahr rund 80 Anmeldungen vorliegen.
Die Kosten für die zusätzliche Gruppe belaufen sich im Jahr 2016 auf geschätzte 24.000 Euro, während ab 2017 mit 48.000 Euro zu rechnen ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass diese Mehrausgaben überwiegend durch Landesmittel und Elternbeiträge gedeckt werden. Der verbleibende Eigenanteil der Stadt liegt nach aktuellen Berechnungen unter dem gesetzlich zulässigen Höchstwert.
Hinsichtlich der räumlichen Kapazitäten kann für das Schuljahr 2016/2017 ein zusätzlicher Raum im Schulgebäude genutzt werden, der jedoch ab dem Schuljahr 2017/2018 wieder als Klassenraum benötigt wird. Für eine dauerhafte Fortführung der dritten Gruppe ist eine bauliche Aufstockung des Gebäudes über der Mensa vorgesehen. Die notwendige Ausstattung wird für das Jahr 2017 über entsprechende Mittelanmeldungen sichergestellt, während für den Übergang Möbel der Schule leihweise zur Verfügung gestellt werden. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule wurde um Zustimmung zur Einrichtung der Gruppe gebeten, während der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat zur Bereitstellung der Mittel angehalten wurden.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 10.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.03.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 3Bildung von Eingangsklassen an den Sprockhöveler Grundschulen zum Schuljahr 2016/2017 (Kommunale Klassenrichtzahl)Zur Vorlage · 2016/054 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2016/054 wird dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule ein Sachstandsbericht zur Bildung der Eingangsklassen an den Sprockhöveler Grundschulen für das Schuljahr 2016/2017 vorgelegt. Grundlage der Planung ist die kommunale Klassenrichtzahl, die auf dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen basiert. Dieses Gesetz legt Höchstgrenzen für die Klassenbildung fest, wobei die Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen von der jeweiligen Schülerzahl abhängt.
Die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl erfolgt durch die Teilung der voraussichtlichen Schülerzahl in den Eingangsklassen durch 23. Für das kommende Schuljahr wurden an den Grundschulen in Sprockhövel insgesamt 187 Kinder angemeldet, woraus sich die Bildung von insgesamt neun Klassen ergibt. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Standorte sieht vor, dass an der GGS Gennebreck eine Klasse für 28 angemeldete Kinder, an der GGS Haßlinghausen drei Klassen für 57 Kinder, an der GGS Hobeuken eine Klasse für 20 Kinder und an der GGS Börgersbruch vier Klassen für 82 Kinder gebildet werden.
Die Aufteilung der Eingangsklassen wurde mit dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises abgestimmt, und die Schulleitungen der betroffenen Schulen wurden über die Planung informiert. Der Ausschuss wird im Rahmen der Sitzung gebeten, den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 4Raumbedarf an der Mathilde-Anneke-SchuleZur Vorlage · 2016/083 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/083 befasst sich mit dem Raumbedarf an der Mathilde-Anneke-Schule. Hintergrund der Vorlage ist eine veränderte Schulsituation, die durch die Schließung einer Hauptschule in Witten sowie die Suche nach Plätzen für abgeschulte Realschüler in benachbarten Schulen bedingt ist. Es wird mit einem Zuzug von Schülerinnen und Schülern zur Mathilde-Anneke-Schule gerechnet.
An der Schule besteht bereits ein Bedarf für eine 7. Klasse sowie die Bildung einer weiteren Seiteneinsteigerklasse im laufenden Schuljahr. Aufgrund der Schülerzahlen in den Jahrgangsstufen 5 und 6 ist ab dem Schuljahr 2016/17 eine Teilung einer Klasse notwendig, wodurch zwei zusätzliche Klassenräume benötigt werden. Aktuell stehen der Schule 12 Klassenräume zur Verfügung, die vollständig belegt sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule den erhöhten Raumbedarf anerkennt. Um die notwendigen Kapazitäten zu schaffen, wird die Verlagerung des Archivs der Stadt Sprockhövel aus den Schulräumlichkeiten empfohlen. Durch diesen Schritt sollen ab dem Schuljahr 2016/17 insgesamt drei Klassenräume der Mathilde-Anneke-Schule zur Verfügung gestellt werden. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass bei einem weiteren Anstieg der Schülerzahlen perspektivisch ein weiterer Bedarf an Unterrichtsräumen entstehen kann.
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Beratungsfolge
- 17.03.2016 · Rat
- 10.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.03.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 5Vorstellung der Aufgaben der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Förderung in KindertagespflegeZur Vorlage · 2016/076 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 9. März 2016 liegt die Beschlussvorlage 2016/076 zur Vorstellung der Aufgaben der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen und Förderung in Kindertagespflege vor. Ziel der Vorlage ist es, dem Ausschuss einen Überblick über die spezifischen Aufgabenbereiche innerhalb des Jugendamtes und der Schulverwaltung zu ermöglichen.
Hierzu ist vorgesehen, dass Mitarbeiter der Verwaltung ihre jeweiligen Aufgabengebiete punktuell in den Sitzungen mündlich erläutern. Im konkreten Fall der vorliegenden Vorlage erfolgt die Erläuterung der Fachberatung für Kindertageseinrichtungen sowie der Förderung in der Kindertagespflege durch eine Vertretung der Verwaltung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die entsprechenden Ausführungen zur Kenntnis nimmt. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch diese Vorstellung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 09.03.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 6Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2017 / 18Zur Vorlage · 2016/092 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung hat eine Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2017/18 vorgelegt. Die Planung basiert auf dem jährlichen Rhythmus der Jugendhilfeplanung im Fachbereich Jugend und Soziales und wurde aufgrund der Zunahme von Zuzügen von Flüchtlingsfamilien außerplanmäßig aktualisiert. Ziel der Planung ist die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0,4 bis 6 Jahren.
Nach aktuellem Stand konnte der Betreuungsanspruch für ein- bis sechsjährige Kinder erfüllt werden, wobei die Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren bei 43,7 % liegt. Für den Bereich der über dreijährigen Kinder besteht mit dem derzeitigen Platzbestand die Möglichkeit, sämtliche Bedarfe zu decken, wobei im Wohnbereich 2 ein geringfügiger Platzüberhang verzeichnet wird.
Die Verwaltung prognostiziert für das laufende Jahr eine Zuweisung von etwa 870 Flüchtlingen, darunter voraussichtlich 43 Kinder im Alter von drei bis fünf Jahren. Für die kommenden anderthalb Jahre wird ein zusätzlicher Bedarf von zwei bis drei Gruppen der Gruppenform I oder III prognostiziert. Zur Deckung dieses Bedarfs werden Möglichkeiten zur Umsetzung geprüft. Ein Ausbau an Plätzen in der städtischen Natur-Kita Schee ist bereits beschlossen. Die Verwaltung prüft zudem die Nutzung von Bundesfördermitteln sowie von Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für sogenannte Brückenprojekte, um zusätzliche Betreuungsangebote außerhalb regulärer Kitas zu realisieren.
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- 17.03.2016 · Rat
- 10.03.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.03.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 7Modellrechnungen zur linearen Berechnung der Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen und KindertagespflegeZur Vorlage · 2016/093 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/093 des Bürgermeisters für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 9. März 2016 befasst sich mit der Berechnung von Elternbeiträgen für Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege. Gegenstand der Vorlage sind verschiedene Modellrechnungen, die eine lineare Berechnung der entsprechenden Beiträge ermöglichen sollen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die vorgestellten Modelle zur linearen Berechnung der Elternbeiträge zur Kenntnis nimmt. Eine weiterführende Beratung der mathematischen Modelle und deren Anwendung ist für die darauffolgende Sitzung vorgesehen.
Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang entstehen. Es liegen keine Hinweise auf zusätzliche Personalkosten oder Sachkosten im Rahmen dieser Vorlage vor. Die Entscheidung über die finale Umsetzung oder die Wahl eines spezifischen Berechnungsmodells ist Gegenstand der weiteren parlamentarischen Beratung im zuständigen Ausschuss.
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- 09.03.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 8Unbegleitete minderjährige Ausländer in SprockhövelZur Vorlage · 2016/090 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2016/090 befasst sich mit der Situation unbegleiteter minderjähriger Ausländer (UMAs) in der Stadt Sprockhövel. Hintergrund ist das am 1. November 2015 in Kraft getretene Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher. Dieses Gesetz regelt das Verteilungsverfahren durch wöchentliche Quoten des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sowie die Zuweisung der Städte und Gemeinden durch das Landesministerium.
Nach der aktuellen Quote müsste die Stadt Sprockhövel zwischen 18 und 19 unbegleitete minderjährige Ausländer aufnehmen. Die Verwaltung betreut derzeit 13 Jugendliche im Alter zwischen 14 und 17 Jahren aus vier verschiedenen Ländern. Die Stadt hat diese Jugendlichen in Einrichtungen der Jugendhilfe vermittelt, wo eine umfassende Betreuung und Versorgung stattfindet. Da die elterliche Sorge familiengerichtlich als ruhend festgestellt wurde, wurde die Sorge auf den Amtsvormund der Stadt Sprockhövel übertragen. Die Unterstützung umfasst zudem ausländerrechtliche Fragen, wie etwa den Asylantrag oder den Familiennachzug.
Die schulische Integration erfolgt über das Kommunale Integrationszentrum des Ennepe-Ruhr-Kreises, wodurch die Jugendlichen verschiedene weiterführende Schulen in der Region besuchen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Suche nach geeigneten stationären Plätzen und Fachkräften, idealerweise mit muttersprachlichem Hintergrund, eine Herausforderung darstellt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
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- 09.03.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 9Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/077 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 9. März 2016 liegt die Beschlussvorlage 2016/077 vor. Gegenstand der Vorlage sind Mitteilungen der Verwaltung, die im öffentlichen Teil der Sitzung zur Kenntnisnahme vorgelegt werden.
Die Verwaltung informiert den Ausschuss über das Ableben der langjährigen Schulleiterin der Gemeinschaftsgrundschule Hobeuken, welche am 25. Dezember 2015 verstorben ist. Die verstorbene Schulleiterin war in ihrer Funktion als Vertreterin der Grundschulen zudem als stellvertretendes beratendes Mitglied in diesem Ausschuss tätig. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die vorgetragenen Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis nimmt. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 09.03.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 10Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/078 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, die am 9. März 2016 im nichtöffentlichen Teil stattfindet. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert wurde. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Behandlung der Anfragen zu erwarten, da die Vorlage keine Kosten für Personalsachkosten oder andere Ausgaben ausweist. Zudem sind keine freiwilligen Leistungen mit diesem Tagesordnungspunkt verknüpft. Ein Berichtswesen über den Sachstand ist für diesen Vorgang nicht vorgesehen.
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- 09.03.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule