Die vorliegende Beschlussvorlage 2009/268 sieht den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Sprockhövel und dem Ennepe-Ruhr-Kreis vor. Ziel der Vereinbarung ist es, die Wahrnehmung der Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung für das Aufgabengebiet der JobAgentur EN durch die Rechnungsprüfung des Ennepe-Ruhr-Kreises zu regeln.
Hintergrund der Vorlage ist, dass die kreisangehörigen Gemeinden durch eine Satzung des Ennepe-Ruhr-Kreis vom 30.12.2004 zur Durchführung von Aufgaben des SGB II herangezogen wurden. Gemäß der Gemeindeordnung unterliegen diese übertragenen Aufgaben der Prüfungspflicht der örtlichen Rechnungsprüfungen. Im Rahmen von Arbeitsgruppen der Rechnungsprüfer sowie Gesprächen mit Vertretern der JobAgentur EN wurde die Übernahme dieser Prüfungspflicht durch die Rechnungsprüfung des Kreises thematisiert.
Durch die Spezialisierung und die Anwendung einheitlicher Prüfungsstandards sollen die Qualität, Effektivität und Effizienz der Prüfung sowie die Optimierung von Verfahrensabläufen gesteigert werden. Zudem sollen Prüfungskapazitäten in den städtischen Prüfungsämtern für andere Zwecke frei werden. Die Kosten für die zusätzliche Stelle der Rechnungsprüfung des Ennepe-Ruhr-Kreises werden durch Kostenerstattung der JobAgentur EN gegenfinanziert, sodass für die kreisangehörigen Gemeinden keine Kosten entstehen. Der Kreistag des Ennepe-Ruhr-Kreis hat der Vereinbarung bereits zugestimmt. Der Rechnungsprüfungsausschuss sowie der Haupt- und Finanzausschuss empfehlen dem Rat, den Bürgermeister mit dem Abschluss der Vereinbarung zu beauftragen.