Im Rahmen der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 3. November 2010 wurde die Beschlussvorlage 2010/368 zur Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beraten. Ziel der Vorlage ist es, die örtliche Rechnungsprüfung bei der Prüfung der Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2007 sowie des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2010 durch Beratungs-, Unterstützungs- und Prüfleistungen zu unterstützen.
Da im Jahr 2011 die erstmalige Prüfung eines NKF-Jahresabschlusses ansteht, sieht die Vorlage vor, externe Expertise hinzuzuziehen, da den zuständigen Prüfern bisher keine Erfahrung mit doppischen Jahresabschlüssen vorliegt. Eine vollständige Übernahme der Prüftätigkeiten durch einen Dritten ist nicht beabsichtigt; die örtliche Rechnungsprüfung strebt an, die nachfolgenden Abschlüsse ab 2008 weitgehend eigenständig zu prüfen und externe Leistungen künftig nur noch bei speziellen Fragestellungen in Anspruch zu nehmen.
Für das Jahr 2011 wurden Haushaltsmittel in Höhe von etwa 20.000 Euro angemeldet. Es wird davon ausgegangen, dass dieser Betrag für die erforderlichen Leistungen ausreichend ist und die Kosten je nach Inanspruchnahme auch unter dieser Summe liegen könnten. Der Ausschuss soll zudem entscheiden, inwieweit Mitglieder des Gremiums oder der Ausschussvorsitzende an der Auswahl der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beteiligt werden sollen.