Die Beschlussvorlage 2010/134 befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der Wiederholungswahl, die am 7. Februar 2010 im Wahlbezirk 15 der Stadt Sprockhövel stattgefunden hat. Der Wahlprüfungsausschuss legt dem Rat hierzu eine Empfehlung vor, die Wiederholungswahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. d) des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen für gültig zu erklären.
Der Hintergrund der Vorlage ist die gesetzliche Verpflichtung der neuen Vertretung, nach einer Vorprüfung durch einen gewählten Ausschuss über die Rechtmäßigkeit der Wahl zu entscheiden. Ziel dieses Verfahrens ist die Sicherung eines ordnungsgemäßen Ablaufs und einer rechtmäßigen Zusammensetzung der Volksvertretung. Der Wahlausschuss hatte das Wahlergebnis der Wiederholungswahl bereits am 11. Februar 2010 festgestellt. Dabei wurde das Ergebnis zunächst auf Basis der relativen Mehrheitswahl und anschließend unter Berücksichtigung des Verhältnisausgleichs aus den Reservelisten mittels des Divisorverfahrens mit Standardrundung ermittelt.
Nach Angaben in der Vorlage liegen zum Zeitpunkt der Erstellung keine Einsprüche gegen die Wahl vor. Zudem sind keine Unregelmäßigkeiten bei der Wahlhandlung oder der Wahlvorbereitung bekannt und es ergeben sich von Amts wegen keine Gründe, die gegen die Gültigkeit der Wahl sprechen. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt daher die entsprechende Beschlussfassung an den Rat.