Im Rahmen der Sitzung des Wahlausschusses am 16. Juni 2014 liegt die Beschlussvorlage 2014/134 zur Feststellung des Wahlergebnisses der Stichwahl des Bürgermeisters vor. Der Ausschuss hat gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes sowie des Kommunalgesetzes die Aufgabe, die Anzahl der für die Bewerber, Parteien und Wählergruppen in den Wahlbezirken abgegebenen Stimmen sowie die gewählten Personen zu ermitteln.
Zur Vorbereitung der Feststellung nimmt der Wahlausschuss Einsicht in die Wahlniederschriften sowie in die beigefügte Zusammenstellung der Wahlergebnisse. Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss gegebenenfalls rechnerische Berichtigungen an den Ergebnissen vornimmt und etwaige Bedenken der Wahlvorstände hinsichtlich der Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmzetteln prüft.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Wahlausschuss feststellt, welcher Bewerber mit der Mehrheit der gültigen Stimmen gewählt worden ist. Nach Abschluss der Prüfung obliegt die Verkündung des Wahlergebnisses dem Wahlleiter. Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Sprockhövel hervor.