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Beschlussvorlage

Änderung der Gebührensatzung und der Schulordnung der Musikschule

2019/531 16.09.2019 Fachbereich Bürgerschaftsservice und Bildung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/531 des Fachbereichs Bürgerservice/Kultur sieht eine Neufassung der Gebührensatzung, des Tarifs zur Gebührensatzung sowie der Schulordnung der Musikschule vor. Die Änderungen sollen zum 01.01.2020 in Kraft treten.

Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die explizite Aufnahme der bereits seit 2013 angebotenen Geschenkgutscheine für Instrumental- und Ballettunterricht in den Tarif. Während die Gutscheine für Instrumentalunterricht bisher unter den Zusatzleistungen geführt wurden, sollen sie nun als eigenständiges Angebot ausgewiesen werden. Zudem wird die Einführung einer 10er-Karte für Erwachsene beantragt, die eine flexible Teilnahme am Unterricht ermöglicht. Die Gebühr für diese Karte ist auf 250,00 Euro festgesetzt, was der Gebühr für zehn Unterrichtseinheiten im Einzelunterricht entspricht.

Des Weiteren umfasst die Vorlage redaktionelle Anpassungen aufgrund des Übergangs vom Programm „JeKi“ zum Nachfolgeprogramm „JeKits“. Da die Landesregierung die Möglichkeit zur Schwerpunktkombination zurückgenommen hat, wird der Schwerpunkt Tanzen aus dem Tarif entfernt. Zudem soll eine preisliche Ungleichheit bei den Gruppenkursen für Erwachsene korrigiert werden, indem die Gebühren für 3er-Gruppen angepasst werden. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfielegt die Annahme der Neufassung gemäß der Vorlage.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 173 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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