11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bahnhofstraße hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB 2. Beschluss über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat im Rahmen der Sitzung am 8. Juni 2020 über die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Bahnhofstraße beraten. Gegenstand der Vorlage ist die Anpassung der Bodennutzung auf einer Fläche von etwa 11.000 m². Ziel der Planung ist es, den Abriss eines bestehenden Lebensmittelmarktes mit 798 m² Verkaufsfläche und die Errichtung eines neuen Marktes mit 1.300 m² zu ermöglichen. Zudem soll eine gegenüberliegende Fläche für einen Lebensmittelmarkt mit einer maximalen Verkaufsfläche von 1.000 m² ausgewiesen werden.
Hierzu sieht die Änderung vor, die bisher als gewerbliche und gemischte Baufläche dargestellte Fläche in Sonderbauflächen (S1 und S2) mit der spezifischen Zweckbestimmung für Lebensmittelmärkte umzuwandeln. Die Regionalplanungsbehörde hat die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen der Raumordnung bestätigt.
Der Ausschuss nahm das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zur Kenntnis. Während der Auslegungsphase wurden vonseiten der Bürger keine Anregungen oder Bedenken eingerebracht. Von den angeschriebenen Behörden und Nachbargemeinden gingen zwei Stellungnahmen mit Anregungen ein, die von der Verwaltung bearbeitet wurden. Der Ausschuss empfahl dem Rat, die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGB zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 08.06.2020kein Ergebnis hinterlegt