2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 "Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wird die zweite Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“ behandelt. Ziel der Planung ist die Erweiterung von Lebensmittelmärkten im Bereich der Südlichen Hauptstraße und Bahnhofstraße. Hierzu soll das bestehende Gewerbegebiet sowie ein Mischgebiet in Sondergebiete mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt umgewandelt werden.
Die Planung sieht vor, ein bestehendes Gebäude mit einer Verkaufsfläche von 798 m² abzureißen und durch einen Neubau mit einer Fläche von etwa 1.300 m² zu ersetzen. Das neue Gebäude soll eine bebaute Fläche von circa 1.700 m² aufweisen und eine Kindertagesstätte im ersten Obergeschoss beherbergen. Zudem ist die Schaffung von 73 Stellplätzen vorgesehen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite soll eine Erweiterung eines weiteren Lebensmittelmarktes auf 1.000 m² ermöglicht werden.
Der Ausschuss nimmt das Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis. Im Rahmen der Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden wurden drei Stellungnahmen mit Anregungen oder Bedenken eingereicht. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung des Bebauungsplanes sowie die entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplanes als Satzung zu beschließen, wobei die Stellungnahmen der Verwaltung zu berücksichtigen sind. Ein abschließender Satzungsbeschluss durch den Rat ist nach Abschluss eines städtebaulichen Vertrages vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 08.06.2020kein Ergebnis hinterlegt