Sprockhövel Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 "Haßlinghausen Süd III" hier: 1. Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Absatz 3 BauGB 2. Satzungsbeschluss

2020/169 08.06.2020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/169 befasst sich mit der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 11 „Haßlinghausen Süd III“. Ziel der Änderung ist es, das bestehende Sondergebiet, welches seit 2004 die Ansiedlung eines Lebensmittelvollsortimenters und eines Discounters vorsah, wieder in ein Mischgebiet umzuwandeln. Hintergrund ist die Verlagerung des Lebensmitteldiscounters sowie die städtebauliche Absicht, die Ansiedlung weiterer Lebensmittelmärkte außerhalb des Versorgungsbereiches Haßlinghausen zu vermeiden und stattdessen den Hauptgeschäftsbereich in Haßlinghausen zu stärken.

Das geplante Mischgebiet soll Wohnnutzung sowie Gewerbebetriebe ermöglichen, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Um die Versorgung im Zentrum zu sichern, sollen jedoch zentrenrelevante und nahversorgungsrelevante Sortimente, wie etwa Drogerieartikel oder Lebensmittel, in diesem Bereich ausgeschlossen werden. Durch den Abbau einer Windkraftanlage auf einem angrenzenden Grundstück entfällt zudem die bisherige Einschränkung für Wohnbebauung im Abstand von 100 Metern.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung soll das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis nehmen und gemäß der Stellungnahme der Verwaltung verfahren. Zudem empfiehlt der Ausschuss dem Rat, die zweite Änderung des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung als Satzung zu beschließen. Das Verfahren wird als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge