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Beschlussvorlage

Bestellung eines ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalpflege

2020/171 08.06.2020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel die erneute Bestellung eines ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalpflege. Die Vorlage 2020/171 sieht vor, die bisherige Funktion gemäß § 24 des Denkmalschutzgesetzes weiterzuführen, da die bisherige Amtszeit von fünf Jahren ausgelaufen ist. Eine Wiederberufung ist gesetzlich zulässig.

Die Aufgaben des ehrenamtlichen Beauftragten umfassen die gutachterliche Tätigkeit sowie die Vermittlung von Informationen an den Ausschuss, die Untere Denkmalbehörde und den Landschaftsverband. Zu den weiteren Tätigkeiten gehören die Beobachtung von Vorhaben und Planungen, die Pflege von Kontakten zu Institutionen sowie die Vorbereitung, Organisation und Durchführung des Tages des offenen Denkmals. In der Vergangenheit wurden unter anderem Bürgeranfragen zur Prüfung des Denkmalwertes von Objekten an die zuständige Behörde weitergeleitet und die Beratung von Denkmaleigentümern begleitet.

Die Bestellung erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband. Die Zustimmung des Landeskonservators liegt vor. Für die Ausübung des Amtes sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu verzeichnen.

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