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Beschlussvorlage

Neubau eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohneinheiten neben der Zeche Alte Haase Hattinger Straße/Alte Haase

2020/183 08.06.2020

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2020/183 behandelt eine Bauvoranfrage für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses auf einem Grundstück an der Hattinger Straße, gelegen an der Ecke Alte Haase. Das geplante Bauvorhaben umfasst fünf barrierefreie Wohneinheiten. Das Gebäude soll dreigeschossig plus ein Staffelgeschoss mit Flachdach errichtet werden. Aufgrund der Hanglage ist im hinteren Bereich lediglich eine zweigeschossige Bauweise zuzüglich Staffelgeschoss vorgesehen. Die Fassadengestaltung soll in Anlehnung an die Zeche Alte Haase mittels Klinker oder Putz in Klinkerfarbe ausgeführt werden. Im Erdgeschoss ist eine Durchfahrt zu den dahinterliegenden Stellplätzen der Zeche Alte Haase vorgesehen, während die erforderlichen Stellplätze für das neue Gebäude auf dem eigenen Grundstück untergebracht werden sollen.

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als gewerbliche Baufläche ausgewiesen. Die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt gemäß § 34 BauGB, wobei das Vorhaben hinsichtlich Art und Maß der Nutzung als in die Umgebung einfügend bewertet wird. Die Untere Denkmalbehörde sowie das Westfälische Amt für Denkmalpflege haben keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Auch die Beteiligung der Bezirksregierung Arnsberg, der Bergwerksgesellschaft Alte Haase und des Ennepe-Ruhr-Kreises ergab keine Einwände der Fachbehörden. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung, dem Vorhaben zuzustimmen und den Bauvorbescheid positiv zu bescheiden.

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