Verpflichtung sachkundiger Bürger*innen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus am 25. März 2021 liegt die Beschlussvorlage 2021/193 zur Verpflichtung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter vor.
Auf Grundlage der Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist vorgesehen, dass der Vorsitzende des Ausschusses die anwesenden sachkundigen Bürgerinnen und Bürger sowie deren Vertreterinnen und Vertreter in ihr Amt einführt. Die Einsetzung erfolgt mit der feierlichen Verpflichtung, die Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und die Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Die Vorlage dient somit der formalen Amtseinführung der Mitglieder für die Ausübung ihrer Funktionen im genannten Ausschuss.
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Beratungsfolge
- 25.03.2021kein Ergebnis hinterlegt