Musikschuloffensive NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/312 des Sachgebiets Musikschule befasst sich mit der Musikschuloffensive des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel dieser Initiative ist die langfristige Sicherung der musikalischen Bildung durch eine Erhöhung des Anteils sozialversicherungspflichtig Beschäftigter an den öffentlichen Musikschulen sowie eine strukturelle Begleitung durch den Landesverband der Musikschulen. Das Land plant hierfür Investitionen in die Schaffung von Stellen sowie zusätzliche Beratungsressourcen.
Für die Stadt Sprockhövel liegt ein Muster-Zuwendungsvertrag vor, der die Möglichkeit bietet, eine zusätzliche Stelle für eine festangestellte Lehrkraft mit 12 Wochenstunden einzurichten, wobei die Personalkosten in Höhe von etwa 26.000 Euro vollständig bezuschusst würden. Die Förderung ist an Bedingungen geknüpft, unter anderem an die Beibehaltung des kommunalen Zuschusses aus dem Jahr 2019 in Höhe von 470.066,75 Euro sowie an die Sicherung des Niveaus der Jahreswochenstunden und des Anteils sozialversicherungspflichtiger Unterrichtsstunden aus demselben Jahr.
Die Verwaltung führt aus, dass die Umsetzung dieser Bedingungen aufgrund unsteuerbarer Faktoren wie Mietkosten oder schwankender Unterrichtsnachfrage, die auch durch die Corona-Pandemie beeinflusst wird, derzeit nicht gewährleistet werden kann. Zudem stünde die Erreichung der Quote sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung im Widerspruch zum bisherigen Ziel, den kommunalen Zuschussbedarf zu senken. Aus diesen Gründen wird empfohlen, die Teilnahme an der Maßnahme nicht wahrzunehmen. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird gebeten, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 31.05.2021kein Ergebnis hinterlegt