Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei städtischen Planungen
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Behindertenbeirats am 27. November 2014 wurde die Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung bei städtischen Planungen thematisiert. Die vorliegende Beschlussvorlage der Stadtverwaltung sieht vor, dass der Beirat die entsprechenden Ausführungen zur Kenntnis nimmt.
Die Information zu diesem Sachverhalt erfolgt durch eine Vertretung des Sachgebiets Planung und Umwelt der Stadtverwaltung Sprockhövel. Ziel der Ausführungen ist es, den Sachstand und die Vorgehensweise bei der Einbeziehung der Interessen von Menschen mit Behinderung in die städtische Planungsprozesse darzulegen. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Vorgang keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen wurden.
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Beratungsfolge
- 27.11.2014kein Ergebnis hinterlegt
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