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Beschlussvorlage

Belegungen Sportplatzanlage Landringhauser Weg

2010/112 Zentrale Gebäudebewirtschaftung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2010/112 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der Regelung der Belegungen der Sportplatzanlage am Landringhauser Weg. Grundlage der Vorlage sind die vorliegenden Belegungswünsche für die Sportanlage sowie die dazugehörigen Büroräume.

Im Rahmen einer Empfehlung des Arbeitskreises Sport, welche auf einer Diskussion am 17. Februar 2010 basiert, wird eine Zuteilung der Räumlichkeiten vorgeschlagen. Dem Antrag des Fördervereins Sportplatz Haßlinghausen sowie der Versehrtensportgemeinschaft soll jeweils ein Büroraum zugeteilt werden, wobei dem Förderverein der große Besprechungsraum zugewiesen wird. Für die Gruppe „Wilde 13“ ist die Bereitstellung eines Schranks in der Garage 6 vorgesehen. Eine Abstimmung mit den Schulen zur Positionierung eines weiteren Schranks ist geplant.

Hinsichtlich der Nutzung des Sportplatzes sieht die Empfehlung vor, neben den Belegungen durch die Versehrtensportgemeinschaft, den TuS Hasslinghausen und den TV Hasslinghausen auch der Frauenmannschaft der „Wilden 13“ die Trainingseinheiten auf der Anlage am Landringhauser Weg zu ermöglichen. Diese Regelung soll bis zur Fertigstellung des Sportplatzes Gennebreck Bestand haben, da in diesem Zeitraum die Mannschaften des VfL Gennebreck zusätzlich auf den Sportplätzen Obersprockhövel und Haßlinghausen untergebracht werden sollen. Der Betriebsausschuss wird gebeten, den vorgeschlagenen Regelungen zuzustimmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 180 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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