Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße-Mitte" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2023/141 befasst sich der Rat mit dem Bebauungsplan Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“. Der Rat nimmt das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, das Bauleitverfahren fortzuführen.
Die Planung zielt darauf ab, die Struktur des Haßlinghauser Kernbereichs zu stärken und die Wohnnutzung in den Obergeschossen zu sichern. Der Geltungsbereich erstreckt sich im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen zwischen der Lemper Straße und der Post- bzw. Dorfstraße. Durch die Festsetzung eines eingeschränkten Mischgebiets sollen Einzelhandel und Dienstleistungen gefördert und gleichzeitig Vergnügungsstätten, Sportwettcafés sowie Sexshops ausgeschlossen werden, um die Zentrumsstruktur zu schützen.
Die Aufstellung dient der rechtlichen Neufassung eines bereits 1986 beschlossenen Aufstellungsbeschlusses sowie der Sicherung von Nachverdichtungspotenzialen im rückwärtigen Bereich der Grundstücke. Im Hintergrund, insbesondere auf der südlichen Seite der Mittelstraße, ist die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes für eine zweigeschossige, offene Bauweise vorgesehen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit im Jahr 2021 wurden keine Eingaben, Bedenken oder Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern zu dem Planentwurf vorgebracht. Die Verwaltung hat den Planentwurf online zur Einsicht bereitgestellt und Erläuterungen im Rathaus durchgeführt.
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- 16.03.2023kein Ergebnis hinterlegt