Bericht der ZGS für das 1. Quartal 2023
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/213 dient der Information des Betriebsausschusses über die wirtschaftliche Entwicklung der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) im ersten Quartal des Jahres 2023. Gemäß der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Betriebsleitung dazu verpflichtet, die Bürgermeisterin sowie den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplanes schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Der Bericht über das erste Quartal 2023 wurde der Bürgermeisterin, der Kämmerei und dem Rechnungsprüfungsamt bereits am 12. April 2023 zur Kenntnis vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse der ZGS für das betreffende Quartal zur Kenntnis nimmt. Die Vorlage enthält zudem den Hinweis auf die voraussichtliche Zuschussfähigkeit der jährlichen Folgekosten, wobei insbesondere Personalkosten als Bestandteil der haushaltsmäßigen Auswirkungen aufgeführt sind. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Zentralen Gebäudebewirtschaftung.
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