Feststellung des Wahlergebnisses für die Kommunalwahl
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Wahlausschusses am 1. September 2009 liegt die Beschlussvorlage 2009/290 zur Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vor. Die Vorlage dient der rechtmäßigen Verifizierung der Stimmenverteilung gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes und des Kommunalgesetzes.
Der Wahlausschuss hat die Aufgabe, die Anzahl der in den Wahlbezirken abgegebenen Stimmen für die Bewerberinnen und Bewerber sowie für die Parteien und Wählergruppen zu ermitteln. Dies umfasst zudem die Feststellung der gewählten Personen aus den Wahlbezirken und den Reservelisten. Zur Grundlage der Entscheidung dienen die Einsichtnahme in die Wahlniederschriften sowie eine beigefügte Zusammenstellung der Wahlergebnisse. Der Ausschuss ist zudem befugt, rechnerische Berichtigungen vorzunehmen und Bedenken gegen Entscheidungen der Wahlvorstände bezüglich der Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmzetteln vorzutragen.
Die Vorlage sieht zwei separate Feststellungen vor. Im Bereich der Bürgermeisterwahl soll festgestellt werden, welche Person die meisten gültigen Stimmen erhalten hat und damit als gewählt gilt. Für die Wahl der Gemeindevertretung umfasst der Beschluss die Feststellung des Ergebnisses nach dem Prinzip der relativen Mehrheitswahl in den Wahlbezirken sowie des Ergebnisses aus dem Verhältnisausgleich der Reservelisten unter Anwendung des Verfahrens nach St. Lague/Schepers. Nach Abschluss der Feststellungen obliegt dem Wahlleiter die Verkündung des Wahlergebnisses.
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Beratungsfolge
- 01.09.2009kein Ergebnis hinterlegt
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