Bestellung von Schriftführern
✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage 2014/135 geht es um die Bestellung von Schriftführern für den Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Sprockhövel. Gemäß der Rechtsgrundlage nach § 52 (1) in Verbindung mit § 58 (2) der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen ist der Rechnungsprüfungsausschuss dazu berechtigt, Schriftführer für die Niederschriften seiner Beschlüsse zu bestellen.
Der vorliegende Vorschlag sieht vor, eine Person zum Schriftführer und eine weitere Person als stellvertretenden Schriftführer für die Protokollführung der Ausschusssitzungen zu wählen. Mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Bestellung ergeben sich laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 3. Juli 2014 vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 03.07.2014kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Aus derselben Sitzung
- Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 und des Lageberichtes 2012 Rechnungsprüfungsausschuss, 03.07.2014