Sprockhövel Transparent

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Beschlussvorlage

Zielabweichungsverfahren gemäß § 6 ROG i.V.m. § 16 LPIG vom Regionalplan Düsseldorf (RPD) für eine forensische Psychiatrie an der Parkstraße in Wuppertal hier: Beteiligung zur Benehmensherstellung über die Abweichung von Ziel 1 im Kapitel 3.2.2 des RPD

VL-78/2023 25.09.2023 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage VL-78/2023 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit der Beteiligung der Stadt Sprockhövel an einem Zielabweichungsverfahren des Regionalplans Düsseldorf. Gegenstand des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer forensischen Psychiatrie auf einem etwa fünf Hektar großen Gelände an der Parkstraße im Wuppertaler Stadtteil Ronsdorf. Das Vorhaben umfasst den Abriss bestehender Gebäude einer ehemaligen Standortverwaltung der Bundeswehr sowie den Bau eines Stationsgebäudes inklusive Reha-Einrichtungen, einer Sporthalle und einer Cafeteria.

Da die aktuelle Zweckbindung des Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) an der Parkstraße andere Nutzungen wie Jugend-JVA, Schulen oder Polizeieinrichtungen vorsieht, ist eine Abweichung von den Zielen der Raumordnung erforderlich. Im Rahmen der Standortsuche wurden neben der Parkstraße auch die Standorte „Kleine Höhe“ und „Müngstener Straße“ untersucht, wobei letzterer für die Polizei reserviert bleibt.

Die Verwaltung empfiehlt, das Zielabweichungsverfahren für den Standort Parkstraße ohne Bedenken zu unterstützen, da dieser Standort näher an Wohn- und Gewerbeflächen liegt als die Alternative „Kleine Höhe“. Der Standort „Kleine Höhe“ wird abgelehnt. Zudem wird vorgeschlagen, die Zweckbindung des ASB am Standort „Kleine Höhe“ so zu ändern, dass eine Nutzung als forensische Psychiatrie ausgeschlossen wird, um die planungsrechtliche Priorität auf den Standort Parkstraße zu festigen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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