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Beschlussvorlage

Feststellung des Wahlergebnisses für die Kommunalwahl

2014/124

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Wahlausschusses am 26. Mai 2014 liegt die Beschlussvorlage 2014/124 zur Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vor. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes sowie des Kommunalgesetzes obliegt dem Wahlausschuss die Aufgabe, die Stimmenzahlen für die Bewerber, Parteien und Wählergruppen in den Wahlbezirken sowie die Ergebnisse aus den Reservelisten zu ermitteln.

Der Ausschuss nimmt hierzu Einsicht in die Wahlniederschriften und die beigefügte Zusammenstellung der Wahlergebnisse. Dabei ist der Ausschuss befugt, rechnerische Berichtigungen vorzunehmen und gegebenenfalls Bedenken gegen Entscheidungen der Wahlvorstände bezüglich der Gültigkeit oder Ungültigkeit von Stimmzetteln vorzutragen.

Die Vorlage sieht zwei separate Feststellungen vor. Im Bereich der Bürgermeisterwahl ist festzustellen, ob ein Bewerber die Mehrheit der gültigen Stimmen erhalten hat oder ob eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen stattfindet, welche für den 15. Juni 2014 angesetzt ist.

Hinsichtlich der Wahl der Gemeindevertretung umfasst die Aufgabe die Feststellung des Ergebnisses nach dem Verfahren der relativen Mehrheitswahl in den Wahlbezirken sowie des Ergebnisses aus den Reservelisten unter Anwendung des Divisorverfahrens mit Standardrundung nach St. Lague/Schepers. Nach Abschluss der Feststellung obliegt die Verkündung des Wahlergebnisses dem Wahlleiter.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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