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Beschlussvorlage

Integriertes Handlungskonzept Mittelstraße-Haßlinghausen hier: Geänderte Planung zur Umgestaltung des Nikolaus-Groß-Platzes

VL-99/2024 24.07.2024 Planen und Umwelt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage VL-99/2024 sieht eine geänderte Planung zur Umgestaltung des Nikolaus-Groß-Platzes im Rahmen des integrierten Handlungskonzepts Mittelstraße-Haßlinghausen vor. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll der angepassten Planung zustimmen und die Verwaltung mit der Umsetzung beauftragen.

Die Verwaltung hat die ursprüngliche Planung, die bereits im Jahr 2020 vorgestellt wurde, unter Berücksichtigung der Anforderungen an eine klimagerechte Stadtentwicklung sowie der wirtschaftlichen Umsetzbarkeit überprüft. Während die ursprüngliche Planung den Abriss eines Kioskgebäudes sowie einer Trafostation und eine vollständige Neuordnung der Flächen vorsah, wird der Abriss aufgrund der aktuellen Prioritätensetzung und des Aufwands für die Umplanung der Trafostation derzeit nicht weiterverfolgt. Zudem wurde die geplante Rodung von Bestandsbäumen und der Entfall von Grünflächen zugunsten einer klimaresilienten Gestaltung revidiert.

Die neue Planung sieht vor, den vorhandenen Baumbestand sowie die Grünflächen weitestgehend zu erhalten und die Bodenversiegelung auf ein Minimum zu beschränken. Die geplante Doppel-Boulebahn wird in den Bereich zwischen dem Kioskgebäude und dem Gemeindezentrum verlagert, während die Fahrradboxen direkt am Busbahnhof angeordnet werden. Durch die Reduzierung von Pflasterflächen und Rodungsmaßnahmen sollen die durch Preissteigerungen im Bausektor entstandenen Mehrkosten weitgehend kompensiert werden. Die überarbeitete Planung zielt darauf ab, den Platz als attraktiven Aufenthaltsraum zu erhalten und die Gelenkfunktion zwischen dem Rathausplatz und der Mittelstraße zu sichern.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 201 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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