Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe steht die Bestellung einer stellvertretenden Schriftführerin zur Debatte. Hintergrund der Mitteilungsvorlage KN-179/2024 ist die Vakanz dieser Position, die durch das Ausscheiden des ehemaligen Fachbereichsleiters entstanden ist.
Gemäß der Gemeindeordnung ist der Ausschuss verpflichtet, für die Niederschrift seiner Beschlüsse Schriftführer zu bestellen. Die Verwaltung schlägt vor, eine Person zur stellvertretenden Schriftführerin für das Gremium zu bestellen. Mit der vorgeschlagenen Besetzung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Die Vorlage wurde vom Fachbereich Soziales, Integration und Teilhabe erstellt und ist für die Beratung im Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe am 5. September 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.09.2024kein Ergebnis hinterlegt