Entscheidung über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl 2025 gemäß § 18 Absatz 3 Kommunalwahlgesetz (KWahlG)
✦ KI-Zusammenfassung
Der Wahlausschuss der Stadt Sprockhövel wird in seiner Sitzung am 17. Juli 2025 über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 14. September 2025 entscheiden. Die Grundlage für dieses Verfahren bildet § 18 Absatz 3 des Kommunalwahlgesetzes. Wahlvorschläge können bis zum 7. Juli 2025 um 18:00 Uhr beim Wahlleiter eingereicht werden.
Die zuständige Stelle prüft die eingegangenen Vorschläge auf ihre Übereinstemmung mit den formellen Voraussetzungen der Kommunalwahlordnung und des Kommunalwahlgesetzes. Dazu gehört auch die Kontrolle, ob die Mindestregeln einer demokratischen Kandidatenaufstellung eingehalten wurden. Eine Zurückweisung der Wahlvorschläge ist vorgesehen, wenn diese verspätet eingereicht wurden, den gesetzlichen Anforderungen nicht entsprechen oder aufgrund eines Parteiverbots unzulässig sind. Über die politischen Inhalte der Parteien, Wählergruppen oder Einzelbewerber wird im Rahmen dieses Verfahrens nicht entschieden.
Nach der Beschlussfassung wird der Wahlleiter die Entscheidung kurz begründet bekannt geben und über die Möglichkeit informieren, Beschwerde beim Wahlausschuss des Kreises einzulegen. Die Sitzung wird durch eine Niederschrift dokumentiert, die von den anwesenden Beisitzern sowie dem Schriftführer und dem Wahlleiter zu unterzeichnen ist. Eine Abschrift dieser Niederschrift geht zur Information an die Aufsichtsbehörde.
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Beratungsfolge
- 17.07.2025kein Ergebnis hinterlegt