Feststellung des Wahlergebnisses für die Kommunalwahl am 14.09.2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-119/2025 regelt die Feststellung des Wahlergebnisses der Kommunalwahl vom 14. September 2025 durch den zuständigen Wahlausschuss. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Kommunalwahlgesetzes obliegt dem Gremium die Aufgabe, die Stimmenzahlen für die Bewerber sowie für die Parteien und Wählergruppen in den Wahlbezirken und aus den Reservelisten zu ermitteln. Hierzu werden die Wahlniederschriften sowie die Zusammenstellung der Ergebnisse geprüft, wobei der Ausschuss auch rechnerische Korrekturen vornehmen oder Bedenken hinsichtlich der Gültigkeit von Stimmzetteln vorbringen kann.
Hinsichtlich der Bürgermeisterwahl sieht die Vorlage zwei mögliche Ausgänge vor: Die Feststellung eines direkt gewählten Bewerbers oder die Durchführung einer Stichwahl am 28. September 2025, sofern kein Kandidat mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Für die Wahl der Gemeindevertretung umfasst der Beschluss die Ermittlung der Ergebnisse sowohl auf Basis der relativen Mehrheitswahl in den Wahlbezirken als auch durch den Verhältnisausgleich aus den Reservelisten. Dabei findet das Verfahren nach St. Lague/Schepers Anwendung. Die abschließende Verkündung des Wahlergebnisses erfolgt durch den Wahlleiter.
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