Wahl eines Schriftführers/ einer Schrifführerin
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung/Tourismus hat mit der Beschlussvorlage VL-187/2025 die Bestellung von Schriftführern für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit beantragt. Grundlage für dieses Ersuchen ist § 58 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Diese Bestimmung verpflichtet Ausschüsse dazu, über jede auf einer Abstimmung beruhende Entscheidung eine Niederschrift zu führen. Zudem ist die Bestellung von Schriftführern eine formale Voraussetzung, um in die weitere Tagesordnung des Gremiums eintreten zu können.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht die Bestellung von zwei Personen als Schriftführer für die Niederschriften des Ausschusses vor. Die Entscheidung über diese Personalbesetzung ist für die Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 2. März 2026 vorgesehen. Durch die Benennung der Schriftführer soll die ordnungsgemäße Dokumentation der Ausschussbeschlüsse gemäß den gesetzlichen Vorgaben gewährleistet werden.
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- 02.03.2026kein Ergebnis hinterlegt