Verpflichtung von sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-188/2025 regelt die formelle Einführung und Verpflichtung neuer sachkundiger Bürgerinnen und Bürger im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit in Sprockhövel. Grundlage für dieses Verfahren ist die Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, konkret die Paragrafen 58 Absatz 2 sowie 67 Absatz 3.
Nach den Bestimmungen der Vorlage soll der Ausschussvorsitzende die neuen Mitglieder in ihr Amt einführen. Dabei werden die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger feierlich dazu verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen. Die Verpflichtungserklärung beinhaltet zudem die Zusage, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die geltenden Gesetze zu beachten und die damit verbundenen Pflichten zum Wohle der Stadt Sprockhövel zu erfüllen. Der Vorgang wird vollzogen, indem die betroffenen Ausschussmitglieder ihr Einverständnis zu einer festgelegten Erklärung des Vorsitzenden bekunden. Die Federführung für diese Vorlage liegt bei der Stabsstelle Wirtschaftsförderung/Tourismus.
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