Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat eine Beschlussvorlage (VL-189/2025) vorgelegt, die dem Rat der Stadt zur Entscheidung vorliegt. Gegenstand des Vorschlags ist die Benennung von sachkundigen Einwohnerinnen und Einwohnern, welche den Ausschuss mit beratender Stimme unterstützen sollen. Der Ausschuss schlägt vor, dass bestimmte Organisationen und Einrichtungen Vertreter entsenden können, um an den Sitzungen teilzunehmen.
Die entsprechenden Institutionen sollen dazu aufgefordert werden, Fachleute sowie deren Stellvertreter zu benennen. Diese Personen würden künftig als sachkundige Einwohner zu den Sitzungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit eingeladen. Die rechtliche Grundlage hierfür bildet § 58 Abs. 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, wonach der Rat die Wahl von volljährigen sachkundigen Einwohnern vornehmen kann. In der Vergangenheit waren Vertreter des Stadtsportverbandes, des Stadtkulturringes sowie des Stadtmarketing- und Verkehrsvereins als Mitglieder mit beratender Stimme im Ausschuss vertreten.
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Beratungsfolge
- 02.03.2026kein Ergebnis hinterlegt