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Beschlussvorlage

Wahl von Mitgliedern

VL-76/2026 16.04.2026 Fachbereich Soziales, Integration und Teilhabe

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Soziales und Demografie soll die Besetzung des Beirates für Menschen mit Behinderungen für die Wahlperiode 2025 bis 2030 beschließen. Die Zusammensetzung erfolgt auf Grundlage der Satzung vom 18. Juni 2008. Der Beschlussvorschlag sieht die Benennung von stimmberechtigten Mitgliedern und deren Stellvertretern aus den im Rat vertretenen Fraktionen vor, darunter die CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Freie Wähler-MiS sowie Die Linke. Für einige Fraktionen sind die Stellvertretungen oder die Mitglieder selbst noch nicht final benannt. Zudem sollen fünf weitere Mitglieder auf Vorschlag der Gründungsversammlung ermittelt werden.

Der Behindertenbeirat kann aus höchstens elf Mitgliedern bestehen. Die stimmberechtigten Mitglieder setzen sich aus Vertretern von Einrichtungen, Verbänden, Selbsthilfegruppen für Menschen mit Behinderungen, Sportvereinen und Kirchengemeinden sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern zusammen. Die im Rat vertretenen Fraktionen entsenden jeweils ein Mitglied oder einen Sachkundigen als beratendes Mitglied in den Beirat. Diese Vertretungen der Fraktionen werden durch den Sozialausschuss bestellt und sind in der Gründungsversammlung nicht stimmberechtigt. Die Ernennung der Mitglieder erfolgt auf ehrenamtlicher Basis.

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Beratungsfolge