Ausführungen zu den Qualitätsstandards OGS
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt detaillierte Ausführungen zu den Qualitätsstandards der Offenen Ganztagsschulen (OGS) in Sprockhövel vor. Nachdem der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die Standards bereits beschlossen hatte, folgt nun eine Konkretisierung der einzelnen Qualitätsbereiche. Die rechtliche Grundlage bildet § 24 Abs. 4 SGB VIII, wobei die Ausgestaltung aufgrund fehlender bundeseinheitlicher Gesetze maßgeblich durch kommunale Regelungen erfolgt.
Das Angebot umfasst die Verknüpfung von Unterricht und außerunterrichtlichen Aktivitäten mit einer Betreuung von Montag bis Freitag bis maximal 16:00 Uhr sowie eine Ferienbetreuung von bis zu sechs Wochen pro Schuljahr. Ergänzend wird eine „8–1-Betreuung“ für die fünfte und sechste Unterrichtsstunde angeboten. Die personelle Ausstattung wird durch die neuen Standards erweitert. In der OGS Haßlinghausen steigt die Gesamtzahl der Personalstunden von 215,5 auf 251, während sie in der OGS Börgersbruch von 308,5 auf 395 Stunden ansteigt.
Finanziell führt die Umsetzung der Standards im Schuljahr 2026/2027 zu veränderten Gruppenpauschalen pro Quartal. Für die OGS Haßlinghausen erhöhen sich die Kosten von 23.561,27 Euro auf 27.565,03 Euro. In der OGS Börgersbruch steigen die Beträge von 20.323,60 Euro auf 25.606,99 Euro. Diese Pauschalen beinhalten Landesmittel, Elternbeiträge sowie Eigenmittel der Träger.
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