Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Erreichbarkeit der Garage des Grundstücks In der Stüfke 17Zur Vorlage · 2018/194 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 21. November 2018 wurde die Erreichbarkeit der Garage auf dem Grundstück In der Stüfke 17 thematisiert. Anlass für die Vorlage war eine Beschwerde eines Anwohners, der eine eingeschränkte Nutzung der Garagenzufahrt meldete. Konkret wurde angeführt, dass das Aussteigen aus einem Fahrzeug für eine gehbehinderte Person erschwert werde, wenn ein Nachbar vor dessen Garage parkt.
Die örtlichen Gegebenheiten zeigen, dass die Grundstücke In der Stüflke 17 und 19 aneinandergrenzen. Während die Zufahrt zum Grundstück 17 im Privatbesitz liegt und durch ein Hochbord zur öffentlichen Fläche abgegrenzt ist, befindet sich die Zufahrt zum Grundstück 19 auf öffentlichem Grund. Ein Parken auf der öffentlichen Fläche ist durch die geltenden verkehrsrechtlichen Regelungen zulässig.
Im Rahmen von Gesprächen durch das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung wurde bereits ein Ortstermin mit den Beteiligten durchgeführt. Der Nachbar hat sich bereit erklärt, beim Parken möglichst Abstand zur Grundstücksgrenze zu halten. Die Verwaltung hat zudem alternative Lösungen vorgeschlagen, wie etwa das Anhalten am Anfang der Zufahrt, um den Ausstieg zu erleichtern. Da der Nachbar die rechtlich zulässige Parkmöglichkeit nutzt und ein gemeinsames Gespräch zur weiteren Klärung durch den Beschwerdeführer abgesagt wurde, wurde festgestellt, dass ein weiteres Eingreifen der Ordnungsbehörde nicht gerechtfertigt erscheint.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2018 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
- 2Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich HibbelwegZur Vorlage · 2018/392 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2018/392 befasst sich mit der Thematik der Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich des Hibbelwegs. Anlass für die Vorlage war ein Anliegen einer Bürgerin, die sich an den Bürgermeister, die Sachgebiete Sicherheit und Ordnung sowie den Tiefbau und an Vertreter politischer Parteien gewandt hatte. In der Anfrage wurde darauf hingewiesen, dass die vorgegebene Geschwindigkeitsbegrenzung im Hibbelweg nicht eingehalten werde. Als Maßnahmen wurden der Einbau von Fahrbahnschwellen oder Bremsschwellen sowie das Anbringen eines Piktogramms vorgeschlagen.
Die Straßenverkehrsbehörde führt dazu aus, dass im Bereich zwischen der Einmündung Wuppertaler Straße und dem Ortseingang Hattingen bereits eine Tempo-30-Zone eingerichtet wurde. Zudem wurde das entsprechende Zonenschild aus Richtung Hattingen kommend um acht Meter versetzt, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.
Ergebnisse von Geschwindigkeitsmessungen mittels des sogenannten Smileys zeigten eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 29 km/h an, wobei der 85-Prozentil-Wert bei 36 km/h lag. Das Fahrzeugaufkommen wurde im Zeitraum von 18 Tagen mit 2.319 Fahrzeugen in Fahrtrichtung Wuppertaler Straße erfasst. Die Verwaltung stellt fest, dass der Hibbelweg nicht als unfallträchtig eingestuft ist und der fließende Verkehr aufgrund parkender Fahrzeuge regelmäßig abbremsen muss. Auf Basis der Messdaten und der örtlichen Gegebenheiten wird die Installation von Schwellen oder Piktogrammen als nicht erforderlich bewertet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2018 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
- 3Zustand auf der BahntrasseZur Vorlage · 2018/393 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 21. November 2018 wurde der Zustand der Bahntrasse in Niedersprockhövel thematisiert. Anlass für die Beratung war ein Anliegen einer Bürgerin, die auf Verschmutzungen durch Hundekot auf dem Radweg zwischen der Brücke am Riepelsiepen und dem REWE Markt sowie auf eine zu hohe Geschwindigkeit von Radfahrern hinwies. Zudem wurde vorgeschlagen, durch Hinweisschilder auf diese Zustände aufmerksam zu machen.
Die Verwaltung führte dazu aus, dass der betreffende Abschnitt des Radweges durch den Außendienst täglich kontrolliert wurde. Dabei wurden zwar Hinterlassenschaften von Hunden in den Bereichen neben der Trasse festgestellt, jedoch konnten während der Kontrollen keine Verstöße gegen die Anleinpflicht nach dem Landeshundegesetz NRW festgestellt werden, außer in wenigen Ausnahmefällen. Eine übermäßig hohe Geschwindigkeit von Radfahrern konnte bei den Kontrollen ebenfalls nicht beobachtet werden.
Hinsichtlich der vorgeschlagenen Hinweisschilder merkte die Verwaltung an, dass eine Aufstellung als Mittel zur Sensibilisierung der Nutzer der Trasse möglich sei. Es wurde jedoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den vorgeschlagenen Schildern nicht um offizielle Verkehrszeichen handelt und diese somit keine rechtliche Bindungswirkung entfalten.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2018 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
- 4Verkehrssituation an der Nockenbergstraße im Bereich zwischen Kreuzung Elberfelder Straße und Nockenbergstraße 7Zur Vorlage · 2018/409 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2018/409 wird die Verkehrssituation an der Nockenbergstraße im Bereich zwischen der Kreuzung zur Elberfelder Straße und der Hausnummer 7 thematisiert. Anwohner haben sich schriftlich über ein erhöhtes Verkehrsaufkommen sowie eine fehlende Geschwindigkeitsbegrenzung im Kreuzungsbereich beschwert, was nach Angaben der Anlieger mit einer erhöhten Lärmbelästigung einhergeht.
Die Verwaltung führt das derzeitige Verkehrsaufkommen im Bereich Wodantal/Nockenbergstraße auf die Sperrung der Elfringhauser Straße sowie der Felderbachstraße in Hattingen zurück. Durch diese Baumaßnahme wird eine Umleitung über das Wodantal und die Nockenbergstraße ausgewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass das Verkehrsaufkommen nach Abschluss der Arbeiten wieder sinken wird.
Die Anwohner haben beantragt, die Geschwindigkeit im genannten Bereich auf 50 km/h zu reduzieren. Rückblickend auf ähnliche Anträge aus den Jahren 2011, 2014 und 2016 wurde die Notwendigkeit einer Geschwindigkeitsbeschränkung bisher verneint, da die Unfalllage zwischen 2007 und 2016 unauffällig war und keine Unfallschwerpunkte vorlagen. Die gemessenen Geschwindigkeiten lagen in einem unauffälligen Bereich. Aufgrund der aktuellen Eingaben wird eine erneute Überprüfung der Geschwindigkeitsreduzierung auf 50 km/h in Abstimmung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und der Polizei eingeleitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2018 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
- 5Beschlüsse vergangener Sitzungen, hier: SachstandsberichtZur Vorlage · 2018/399 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 21. November 2018 wurden Sachstandsberichte zu Beschlüssen aus der vorangegangenen Sitzung vom 28. Februar 2018 behandelt.
Hinsichtlich der Verkehrssituation in der Brinkerstraße bleibt die bisherige Entscheidung bestehen, dass derzeit kein Handlungsbedarf besteht. Eine Prüfung neuer Maßnahmen zur Verkehrsverbesserung soll erfolgen, sobald das neue Bebauungsgebiet Beisenbruch / Riepelsiepen vollständig belegt ist.
Bezüglich der Anregung zur Benennung eines Platzes oder einer Gedenktafel wurde berichtet, dass das Bebauungsplanverfahren Nr. 73 Beisenbruch noch nicht abgeschlossen ist. Eine Straßenbenennung erfolgt erst im Rahmen der Erschließungsplanung, was voraussichtlich noch ein bis zwei Jahre in Anspruch nehmen wird. Die abschließende Entscheidung hierüber obliegt dem Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Zum Thema Lärmschutz in der Quellenburgstraße liegt ein Bericht vor, nachdem der zuständige Fachausschuss die Angelegenheit bereits beraten hat. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Variante Silberberg erneut zu prüfen und Kontakt mit dem Eigentümer aufzunehmen. Zudem soll die Verkaufsbereitschaft eines Grundstücks am Halloh 2 zur Verbesserung der Einmündungssituation angefragt werden. Weitere Maßnahmen umfassen die Installation von Smileys im Bereich Halloh, die Prüfung einer generellen Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h in Abstimmung mit der Polizei und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW sowie die Prüfung baulicher Änderungen zur Schulwegsicherung. Die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen durch den Ennepe-Ruhr-Kreis und die Polizei soll weiterhin unterstützt werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2018 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden