Erreichbarkeit der Garage des Grundstücks In der Stüfke 17
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden am 21. November 2018 wurde die Erreichbarkeit der Garage auf dem Grundstück In der Stüfke 17 thematisiert. Anlass für die Vorlage war eine Beschwerde eines Anwohners, der eine eingeschränkte Nutzung der Garagenzufahrt meldete. Konkret wurde angeführt, dass das Aussteigen aus einem Fahrzeug für eine gehbehinderte Person erschwert werde, wenn ein Nachbar vor dessen Garage parkt.
Die örtlichen Gegebenheiten zeigen, dass die Grundstücke In der Stüflke 17 und 19 aneinandergrenzen. Während die Zufahrt zum Grundstück 17 im Privatbesitz liegt und durch ein Hochbord zur öffentlichen Fläche abgegrenzt ist, befindet sich die Zufahrt zum Grundstück 19 auf öffentlichem Grund. Ein Parken auf der öffentlichen Fläche ist durch die geltenden verkehrsrechtlichen Regelungen zulässig.
Im Rahmen von Gesprächen durch das Sachgebiet Sicherheit und Ordnung wurde bereits ein Ortstermin mit den Beteiligten durchgeführt. Der Nachbar hat sich bereit erklärt, beim Parken möglichst Abstand zur Grundstücksgrenze zu halten. Die Verwaltung hat zudem alternative Lösungen vorgeschlagen, wie etwa das Anhalten am Anfang der Zufahrt, um den Ausstieg zu erleichtern. Da der Nachbar die rechtlich zulässige Parkmöglichkeit nutzt und ein gemeinsames Gespräch zur weiteren Klärung durch den Beschwerdeführer abgesagt wurde, wurde festgestellt, dass ein weiteres Eingreifen der Ordnungsbehörde nicht gerechtfertigt erscheint.
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Beratungsfolge
- 21.11.2018kein Ergebnis hinterlegt
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