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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Wirkungsbericht 2016-2018 der Erziehungsberatungsstelle des evangelischen BeratungszentrumsZur Vorlage · 2019/221 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 5. Juni 2019 wurde der Wirkungsbericht der Erziehungsberatungsstelle des evangelischen Beratungszentrums für den Zeitraum von 2016 bis 2018 zur Kenntnis genommen. Die Erziehungsberatungsstelle des evangelischen Beratungszentrums im Kirchenkreis Schwelm übernimmt seit mehreren Jahren die gesetzliche Pflichtaufgabe der Erziehungsberatung gemäß § 28 SGB VIII für die Stadt Sprockhövel.
Der Hauptsitz der Beratungsstelle befindet sich in Ennepetal. Für die Stadt Sprockhövel besteht zudem die Möglichkeit, Beratungsgespräche in einer Außensprechstunde in Niedersprockhövel oder durch individuelle Termine vor Ort wahrzunehmen. Die Leiterin der Erziehungsberatungsstelle stellte den vorliegenden Bericht in der Sitzung vor und stand für Rückfragen zur Verfügung. Mit der Vorlage des Berichts wurden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 05.06.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 2Prüfauftrag zur Errichtung eines GymnasiumsZur Vorlage · 2019/222 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/222 befasst sich mit dem Prüfauftrag zur Errichtung eines Gymnasiums in Sprockhövel. Der Prozess geht auf einen Antrag einer Ratsfraktion aus dem Jahr 2017 zurück, der eine Untersuchung der Realisierungsmöglichkeiten auslöste.
Die Untersuchung der Verwaltung zeigt, dass die gesetzlich erforderliche Mindestschülerzahl von jährlich 81 Kindern für den Betrieb einer gymnasialen Oberstufe theoretisch durch die Prognosen der Grundschulabgänger erreicht werden könnte. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die Schüler aus dem gesamten Stadtgebiet das neue Gymnasium in Sprockhövel besuchen.
Die Prüfung ergab zudem, dass für eine Genehmigung durch die Bezirksregierung Arnsberg ein regionaler Konsens mit den Nachbarkommunen sowie der Nachweis erforderlich sind, dass bestehende Schulen nicht gefährdet werden. In Gesprächen mit den Städten Hattingen und Gevelsberg wurde deutlich, dass diese keine Reduzierung ihrer bestehenden Schulgrößen beabsichtigen. Die Stadt Hattingens Stadtverordnetenversammlung hat bereits beschlossen, die Einrichtung eines Gymnasiums in Sprockhövel abzulehnen, um das Kursangebot an den dortigen Schulen nicht zu gefährden. Auch die Stadt Gevelsberg sieht keine Notwendigkeit für Veränderungen an der bestehenden Struktur.
Auf dieser Grundlage wird der Verwaltung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule vorgeschlagen, in einem konstruktiven Dialog mit den Städten Hattingen und Gevelsberg die Zukunftsfähigkeit der gymnasialen Bildung für Kinder aus Sprockhövel sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 05.06.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 3Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2020 / 21
- 4Antrag DPSG Stamm St. Januarius Niedersprockhövel auf Gewährung eines InvestitionszuschussesZur Vorlage · 2019/132 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule steht ein Antrag der DPSG Stamm St. Januarius Niedersprockhövel zur Beratung an. Der Verein, der als Träger der freien Jugendhilfe gemäß den gesetzlichen Vorgaben anerkannt ist, hat für das Haushaltsjahr 2019 einen Investitionszuschuss für die Ersatzbeschaffung eines Zeltes beantragt.
Hintergrund der Anschaffung ist der Zustand des bisherigen Materials, welches laut vorliegenden Informationen so stark beschädigt war, dass eine Reparatur als unwirtschaftlich eingestuft wurde. Die Kosten für die Neuanschaffung des Zeltes beliefen sich auf 617,41 Euro. Basierend auf den geltenden Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in Sprockhövel ist ein Fördersatz von 30 Prozent der Anschaffungskosten vorgesehen.
Die Verwaltung hat den Antrag geprüft und empfiehlt die Gewährung des Zuschusses. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht eine Zahlung in Höhe von 190,00 Euro vor. Die Kosten für diese freiwillige Leistung sind im Haushalt vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 05.06.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 5Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/217 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/217 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, die am 5. Juni 2019 stattfindet. Der Tagesordnungspunkt betrifft die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Gemäß dem vorliegenden Dokument liegen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage keine Mitteilungen der Verwaltung vor. Die Vorlage enthält darüber hinaus keine Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder zu Personalkosten noch zu Sachkosten, und weist für den Bereich der freiwilligen Leistungen keine Kosten aus. Eine Rechtsgrundlage für den vorliegenden Tagesordnungspunkt wird nicht angeführt.
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Beratungsfolge
- 05.06.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 6Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/218 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/218 dient als Grundlage für die x öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, die am 5. Juni 2019 stattfindet. Der Tagesordnungspunkt umfasst Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Aus dem Dokument geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt kein konkreter Beschlussvorschlag vorliegt. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Behandlung dieses Punktes zu erwarten, da die Vorlage keine Kosten für Personalsachkosten oder freiwillige Leistungen ausweist. Ein Berichtswesen über den Sachstand ist für diesen Vorgang nicht vorgesehen. Die Zuständigkeit für die Vorlage liegt beim Fachbereich Jugend/Familie/Schule.
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Beratungsfolge
- 05.06.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule