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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Vorstellung der Aufgaben des Caritas-SuchthilfezentrumsZur Vorlage · 2019/514 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 11. September 2019 wurde die Vorstellung der Aufgaben des Caritas-Suchthilfezentrums behandelt. Das Caritas-Suchthilfezentrum mit Sitz in Hattingen übernimmt seit längerer Zeit die Sucht- und Drogenberatung für die Stadt Sprockhövel.
Die Vorlage sah vor, dass die Leiterin des Caritas-Suchthilfezentrums Ausführungen zu den aktuellen thematischen Schwerpunkten der Einrichtung sowie zur Inanspruchnahme von Beratungs- und Betreuungsleistungen für Suchtkranke und Suchtgefährdete gibt. Ziel der Vorstellung war die Information über die laufenden Tätigkeiten der Einrichtung im Bereich der Suchthilfe.
Der Beschlussvorschlag sah vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die vorgebrachten Ausführungen der Leitung des Suchthilfezentrums zur Kenntnis nimmt. Aus den Unterlagen der Sitzungsvorlage 2019/514 gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen oder neue finanzielle Verpflichtungen für die Stadt hervor.
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Beratungsfolge
- 11.09.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 2Lebensbegleitende BerufsberatungZur Vorlage · 2019/515 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 11. September 2019 wurde die vorgesehene Berufsberatung der Agentur für Arbeit thematisiert. Die Berufsberaterin der Agentur für Arbeit stellte dem Ausschuss das Konzept der „Lebensbegleitenden Berufsberatung“ vor.
Ziel dieses Beratungsangebots ist es, den veränderten Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt, wie dem demografischen Wandel und der Digitalisierung, zu begegnen. Die Beratung soll Jugendliche sowie Erwachsene über den gesamten Verlauf ihres Erwerbslebens unterstützen.
Die vorgestellten Pläne zur Umsetzung des Konzepts beziehen sich insbesondere auf den Bereich der Sekundarstufe 1 an den Schulen. Die Umsetzung soll unter anderem durch eine verstärkte Präsenz der Berufsberatung an den Schulen sowie durch eine intensivierte Elternarbeit erfolgen. Zudem sind berufliche Orientierungsveranstaltungen für die Schülerinnen und Schüler der achten Klassen vorgesehen. Der Ausschuss nahm die Ausführungen zur lebensbegleitenden Berufsberatung zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 11.09.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 3Erweiterung der Öffnungszeiten in den JugendzentrenZur Vorlage · 2019/516 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/516 sieht eine punktuelle Erweiterung der Öffnungszeiten in den Jugendzentren Haßlinghausen und Niedersprockhövel vor. Hintergrund der Anfrage ist die Prüfung, ob eine Öffnung über 20:00 Uhr hinaus möglich ist, nachdem im Rahmen der Vorstellung des Jahresberichts im März 2019 eine entsprechende Untersuchung der Verwaltung angeregt wurde.
Derzeit sind die Jugendzentren zu unterschiedlichen Zeiten für Kinder und Jugendliche geöffnet, wobei die Angebote für Kinder stark von Kooperationen mit Schulen abhängen. Die Verwaltung schlägt vor, ab Oktober 2019 einmal im Monat im Wechsel die Jugendzentren an einem Freitagabend bis 22:00 Uhr zu öffnen. Ziel dieser Maßnahme ist es, zeitintensivere Angebote wie Spielabende, Filmvorführungen oder LAN-Partys zu ermöglichen und die Inanspruchnahme durch Jugendliche zu testen. Die thematische Gestaltung dieser Abende soll in Abstimmung mit den Jugendlichen erfolgen.
Um die personellen Auswirkungen der verlängerten Öffnungszeiten zu kompensieren, sollen die Öffnungszeiten an den übrigen Wochentagen der betroffenen Woche reduziert werden. Die genaue Ausgestaltung der Zeitänderungen wird durch das Team und die Jugendlichen entwickelt und über Aushänge kommuniziert. Die Umsetzung der erweiterten Zeiten ist zunächst bis zur Vorstellung des nächsten Jahresberichts im Frühjahr 2020 befristet. Danach soll dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule berichtet werden, ob die Maßnahme zu einer verbesserten Angebotskultur geführt hat. Der Ausschuss soll der vorgeschlagenen Vorgehensweise zustimmen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 4Gesetzesentwurf zur Einführung des neuen Kinderbildungsgesetzes (?KiBiz?) zum 01.08.2020Zur Vorlage · 2019/517 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung informiert den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule über den Gesetzesentwurf zur Einführung des neuen Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) in Nordrhein-Westfalen, welches zum 1. August 2020 in Kraft treten soll. Ziel der Reform ist die Verbesserung der Qualität der Kindertagesbetreuung sowie die Schaffung einer gesicherten Finanzierungsgrundlage durch erhöhte Kindpauschalen.
Nach Berechnungen der Verwaltung führt die Neuregelung in der Stadt Sprockhövel zu einem voraussichtlichen jährlichen Mehraufwand von rund 322.000 Euro. Während die Erhöhung der Kindpauschalen an die Träger Mehrkosten in Höhe von etwa 387.500 Euro verursacht, reduziert sich der kommunale Trägeranteil gleichzeitig um circa 65.500 Euro. Weitere finanzielle Auswirkungen, etwa durch die geplante Flexibilisierung von Betreuungszeiten oder die Ausweitung der Eltern-Beitragsbefreiung auf das zweite Kindergartenjahr, sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht abschließend bezifferbar.
Das Gesetz sieht zudem Maßnahmen zur Qualitätssteigerung vor, darunter einen verbesserten Personalschlüssel sowie eine verstärkte Förderung der Sprachbildung. Für die kommunale Jugendhilfeplanung werden neue Anforderungen an die Bedarfsermittlung und die Durchführung von Elternbefragungen festgelegt. Zudem wird die Fachberatung der Jugendämter auf freie Träger ausgeweitet. Auch die Qualifizierung in der Kindertagespflege wird durch eine Erhöhung der Unterrichtseinheiten standardisiert. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Ausführungen der Verwaltung zu diesen Gesetzesneuerungen zur Kenntnis nimmt.
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Beratungsfolge
- 11.09.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 5Umsetzung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2020 / 21; Darstellung der MaßnahmenZur Vorlage · 2019/518 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule eine Beschlussvorlage zur Umsetzung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2020/21 vor. Aufgrund eines prognostizierten Fehlbedarfs an Kitaplätzen im Wohnbereich Haßlinghausen empfiehlt die Verwaltung, die ZGS mit der Errichtung einer neuen, drei-gruppigen Kindertageseinrichtung zu beauftragen. Die Trägerschaft dieser Einrichtung soll nach einem Interessenbekundungsverfahren auf einen freien Träger übertragen werden.
Die Entscheidung gegen ein Investorenmodell begründet die Verwaltung damit, dass derzeit kein geeigneter Investor mit passendem Grundstück bekannt ist und ein Ausschreibungsverfahren zu viel Zeit in Anspruch nehmen würde. Die Beauftragung der ZGS wird als zeitsparender und wirtschaftlicher bewertet, da bereits Planungen vorliegen und keine zusätzlichen Mietzuschüsse über die gesetzlichen Vorgaben hinaus anfallen würden. Um die Zeitspanne bis zur Fertigstellung des Neubaus zu überbrücken, werden derzeit Übergangslösungen, wie etwa die Aufstellung von Containern, geprüft.
Zudem wird empfohlen, den Antrag des DRK Sprockhövel auf Erweiterung der Kita „Kleine Weltentdecker“ um eine dritte Gruppe nicht zu befürworten. Die Verwaltung stellt fest, dass eine solche Erweiterung über den ermittelten Bedarf hinausgehen würde.
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Beratungsfolge
- 11.09.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 6Aktuelle Finanzsituation im Produktbereich 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe)Zur Vorlage · 2019/519 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/519 befasst sich mit der aktuellen Finanzsituation im Produktbereich 06, der für die Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zuständig ist. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Finanzlage zur Kenntnis zu nehmen.
Die Erläuterungen der Verwaltung führen auf, dass die Ausgabensteigerungen auf eine veränderte Entwicklung der Fallzahlen zurückzuführen sind. Im Bereich der stationären Unterstützungsmaßnahmen, wie etwa der Heimerziehung, stiegen die Fallzahlen von geplant drei auf aktuell acht Fälle an. Für die laufenden Fälle wird bis Ende 2019 ein zusätzlicher Bedarf von rund 616.200 Euro veranschlagt. Ein wesentlicher Kostenfaktor ist zudem die Vollzeitpflege, für die bis Jahresende etwa 204.179 Euro benötigt werden. Bei den stationären Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer wird ein Bedarf von 165.403 Euro für sieben Fälle ausgewiesen.
Auch im Bereich der ambulanten Hilfen zeigt sich ein erhöhter Bedarf. Bei den flexiblen ambulanten Hilfen liegt die aktuelle Fallzahl mit 62 Fällen über der Prognose von 59 Fällen, was einen Finanzbedarf von rund 357.993 Euro für die restlichen Monate des Jahres zur Folge hat. Besonders hervorzuheben ist die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Hier wurde die geplante Zahl von 60 Hilfen überschritten; aktuell werden 28 Kinder durch Integrationshelfer unterstützt, während für 19 weitere Kinder im Rahmen einer Poollösung an den Grundschulen Haßlinghausen und Börgersbruch Unterstützung vorgesehen ist. Insgesamt wird für diesen Bereich ein Bedarf von 402.446 Euro für das restliche Jahr erwartet.
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- 11.09.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 7Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/520 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/520 der Verwaltung informiert den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule über eine Änderung der Unterrichtsstruktur an der Mathilde-Anneke-Schule. Die Schulleitung hat der Verwaltung mitgeteilt, dass die Schulkonferenz am 4. Juli 2019 einstimmig beschlossen hat, den jahrgangsübergreifenden Unterricht für die Jahrgänge 7 und 8 ab dem Schuljahr 2019/20 einzustellen.
Als Gründe für diesen Beschluss werden in der Vorlage zwei wesentliche Faktoren angeführt. Zum einen unterscheiden sich die Themen und Aktivitäten im Bereich der Berufswahlorientierung sowie der Kompetenzarea Orientierung, Arbeit, Berufsfelder (KAoA) zwischen den beiden Jahrgängen. Durch zeitlich versetzte Praktika oder Betriebserkundungen können die Unterrichtsabläufe der jeweils anderen Jahrgangsstufe nicht planmäßig durchgeführt werden.
Zum anderen führen schwankende Schülerzahlen ab der Jahrgangsstufe 7 dazu, dass eine gleichmäßige Zügigkeit der Jahrgänge nicht gewährleistet werden kann. Da Schülerinnen und Schüler aus anderen Schulformen die Schule verlassen können, variiert die Anzahl der zu bildenden Klassen von Jahr zu Jahr. Dies führt zu häufigen Neuzusammensetzungen der Klassen sowie zu wechselnden Klassenleitungen. Von der Entscheidung ist der jahrgangsübergreifende Unterricht in den Jahrgängen 5 und 6 nicht betroffen. Der Ausschuss nimmt diese Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.
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- 11.09.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 8Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/521 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/521 dient als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 11. September 2019. Der vorliegende Text betrifft den achten Tagesordnungspunkt der Sitzung und ist unter der Rubrik Anfragen im öffentlichen Teil eingeordnet.
Die Vorlage wurde vom Bürgermeister erstellt und bezieht sich auf den Fachbereich Jugend, Familie und Schule. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Es handelt sich um eine formale Vorlage zur Beratung von Anfragen im öffentlichen Teil der Ausschusssitzung. Über etwaige haushaltsmäßige Auswirkungen oder die Notwendigkeit eines Berichtswesens durch die zuständige Fachabteilung werden in diesem Dokument keine spezifischen Angaben gemacht.
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Beratungsfolge
- 11.09.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule