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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Quartalsbericht IV. Quartal 2019Zur Vorlage · 2020/072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/072 dient der Vorlage des Quartalsberichts für das vierte Quartal des Jahres 2019. Der Bericht wurde durch den Bürgermeister erstellt und ist zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt Sprockhövel bestimmt.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorliegenden Bericht über den Sachstand des vierten Quartals 2019 zur Kenntnis nehmen. Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes ist für den 20. Februar 2020 angesetzt, während die Beratung im Rat für den 27. Februar 2020 vorgesehen ist.
Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die bloße Kenntnisnahme des Berichts entstehen. Es sind keine zusätzlichen Personalkosten, Sachkosten oder freiwilligen Leistungen im Zusammenhang mit diesem Vorgang ausgewiesen. Die Vorlage dient somit der Information der zuständigen Gremien über die Entwicklungen im betreffenden Zeitraum.
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Beratungsfolge
- 27.02.2020 · Rat
- 20.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Unterrichtung des Rates über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2020/071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/071 dient der Unterrichtung des Rates über die aktuelle haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen, wobei die Sitzungen für den Ausschuss am 20. Februar 2020 und für den Rat am 27. Februar 2020 angesetzt sind.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Ausführungen zur haushaltswirtschaftlichen Lage zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage dient somit der Information der kommunalen Entscheidungsgremien über den Stand der Haushaltsführung. Weitere Details zu den spezifischen wirtschaftlichen Kennzahlen oder detaillierten Erläuterungen sind in der Vorlage selbst nicht aufgeführt, sondern werden auf die entsprechenden Anlagen verwiesen. Eine direkte Auswirkung auf den Haushalt oder die Entstehung von Folgekosten wird in diesem Dokument für den vorliegenden Tagesordnungspunkt nicht explizit ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2020 · Rat
- 20.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2020/033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/033 dient der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushalt der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage aufgeführten Mehraufwendungen zur Kenntnis zu nehmen.
Die Dokumentation führt zwei spezifische Vorgänge auf. Im Zeitraum Oktober 2019 fielen Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen in Höhe von 700,00 Euro an. Des Weiteren wurden für den Zeitraum November 2019 Mehrauszahlungen in Höhe von 10.702,77 Euro verzeichnet. Diese betreffen das bewegliche Anlagevermögen im Bereich der Informationstechnik. Als Grund für diese Ausgabe wird die Anschaffung einer Software für den Bauhof angegeben, welche der Erfassung von Leistungsnachweisen dient.
Die Vorlage wurde zur Beratung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. Februar 2020 sowie für die Sitzung des Rates am 27. Februar 2020 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 27.02.2020 · Rat
- 20.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes für das Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 2020/001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/001 befasst sich mit der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes der Bezirksregierung Arnsberg für das Haushaltsjahr 2020. Der Vorgang ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen, wobei die entsprechenden Sitzungen für den 20. Februar 2020 und den 27. Februar 2020 angesetzt sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Genehmigung des genannten Haushaltssanierungsplanes zur Kenntnis nehmen. Über die reine Kenntnisnahme hinaus ist für den Ausschuss und den Rat durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht vorzulegen. Die Häufigkeit dieser Berichterstattung ist im Dokument nicht spezifisch auf einen festen Zeitraum festgelegt, sondern wird als Option für vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Intervalle sowie nach Abschluss des Auftrages aufgeführt.
Aus den Angaben zur haushaltsmäßigen Auswirkung geht hervor, dass die Umsetzung des Plans voraussichtlich zu jährlichen Folgekosten führt, wobei insbesondere Personalkosten als wahrscheinlich zu erwartend eingestuft werden. Weitere Details zu den konkreten Kostenhöhen oder zu möglichen Folgeeinnahmen sind der Vorlage nicht zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2020 · Rat
- 20.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Haushaltssanierungscontrolling hier: Abschlussbericht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019Zur Vorlage · 2020/077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/077 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Abschlussbericht des Haushaltssanierungscontrollings für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019. Der Bericht wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Dem Bericht zufolge wurde die festgelegte Zielvorgabe in Höhe von 6.293.518 Euro erreicht. Die vorliegenden Zahlen weisen einen Überschuss von 420.642 Euro aus. Als wesentliche Faktoren für dieses Ergebnis werden die Entwicklung der Personalaufwendungen im Rahmen der Maßnahmen 1 bis 3 sowie die anhaltende Niedrigzinsphase im Zusammenhang mit der Maßnahme 58 angeführt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Auswirkungen der betroffenen Maßnahmen bereits in vorangegangenen Quartalsberichten oder in den Berichten des Kämmerers zur haushaltswirtschaftlichen Situation thematisiert wurden, weshalb in der vorliegenden Vorlage auf weitere detaillierte Ausführungen verzichtet wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Gremien den Bericht lediglich zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2020 · Rat
- 20.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Fraktionszuwendungen hier: Vorschlag zur weiteren VorgehensweiseZur Vorlage · 2020/088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Sprockhövel hat im Rahmen der Vorlage 2020/088 einen Vorschlag zur Neuregelung der Fraktionszuwendungen vorgelegt. Hintergrund ist die Entscheidung des Rates vom 21. November 2019, die bisherigen Regelungen zur Höhe von insgesamt 2.400 Euro für die laufende Legislaturperiode unverändert zu lassen, gleichzeitig jedoch die Verwaltung mit der Ausarbeitung von Vorschlägen für die kommende Legislaturperiode zu beauftragen.
Die rechtliche Grundlage für die Zuwendungen ergibt sich aus dem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Digitalisierung und Europa, wonach Fraktionen einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für ihre Geschäftsführung haben. Während die Gewährung der Zuwendungen im Ermessen des Rates liegt, muss die Ausstattung die Deckung der generellen Mindestausstattung ermöglichen. Dies umfasst unter anderem die Anmietung von Räumen, die Anschaffung von IT- und Bürobedarf sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsleistungen.
Da die aktuelle Summe von 2.400 Euro die vollständige Abdeckung der Bedarfe kaum gewährleisten kann, die Haushaltslage jedoch eine vollständige Finanzierung etwaiger Personalkosten erschwert, schlägt die Verwaltung die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor. Diese soll aus den Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführern der Fraktionen sowie einer Vertretung des Bereichs Gremien/Zukunft bestehen. Die Arbeitsgruppe soll bis zur Sommerpause einen Vorschlag zur Höhe und Verteilung der zukünftigen Zuwendungen sowie zur technischen Ausgestaltung der Gremienarbeit erarbeiten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Vorschlag zur Einrichtung der Arbeitsgruppe anzunehmen.
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- 27.02.2020 · Rat
- 20.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2020/073 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/073 für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. Februar 2020 befasst sich mit dem Tagesordnungspunkt der Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil. Die Vorlage wurde vom Sachgebiet Digitalisierung/IT erstellt.
Der vorliegende Text enthält als Beschlussvorschlag die Feststellung, dass die Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden oder alternativ keine Mitteilungen vorliegen. Weitere inhaltliche Details zu spezifischen Sachverhalten oder Informationen zu den Mitteilungen selbst sind der Vorlage nicht zu entnehmen. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder bei den Personalkosten noch bei den Sachkosten, ausgewiesen.
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- 20.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2020/074 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/074 des Sachgebiets Digitalisierung/IT dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. Februar 2020. Grundlage der Vorlage ist die Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel, insbesondere der Paragraph 19 Absatz 2.
Gemäß dieser Regelung sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten, sofern diese mindestens fünf Werktage vor Sitzungsbeginn eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt in der Regel mündlich in der Sitzung, kann jedoch auf Verlangen der Fragestellerin oder des Fragstellers schriftlich erfolgen. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, mündliche Anfragen zu Themen des städtischen Aufgabenbereichs direkt in einer Ratssitzung zu stellen, sofern diese nicht auf der Tagesordnung stehen. Für diese mündlichen Anfragen ist eine kurze Fassung vorgesehen, die eine kurzfristige Beantwortung ermöglicht, wobei jeweils eine Zusatzfrage gestellt werden kann.
Die Geschäftsordnung sieht zudem vor, dass Anfragen zurückgewiesen werden können, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die vorliegenden Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.
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Beratungsfolge
- 20.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss