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Beschlussvorlage

Fraktionszuwendungen hier: Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise

2020/088 27.02.2020 Sachgebiet Digitalisierung/IT

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung von Sprockhövel hat im Rahmen der Vorlage 2020/088 einen Vorschlag zur Neuregelung der Fraktionszuwendungen vorgelegt. Hintergrund ist die Entscheidung des Rates vom 21. November 2019, die bisherigen Regelungen zur Höhe von insgesamt 2.400 Euro für die laufende Legislaturperiode unverändert zu lassen, gleichzeitig jedoch die Verwaltung mit der Ausarbeitung von Vorschlägen für die kommende Legislaturperiode zu beauftragen.

Die rechtliche Grundlage für die Zuwendungen ergibt sich aus dem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Digitalisierung und Europa, wonach Fraktionen einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für ihre Geschäftsführung haben. Während die Gewährung der Zuwendungen im Ermessen des Rates liegt, muss die Ausstattung die Deckung der generellen Mindestausstattung ermöglichen. Dies umfasst unter anderem die Anmietung von Räumen, die Anschaffung von IT- und Bürobedarf sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsleistungen.

Da die aktuelle Summe von 2.400 Euro die vollständige Abdeckung der Bedarfe kaum gewährleisten kann, die Haushaltslage jedoch eine vollständige Finanzierung etwaiger Personalkosten erschwert, schlägt die Verwaltung die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor. Diese soll aus den Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführern der Fraktionen sowie einer Vertretung des Bereichs Gremien/Zukunft bestehen. Die Arbeitsgruppe soll bis zur Sommerpause einen Vorschlag zur Höhe und Verteilung der zukünftigen Zuwendungen sowie zur technischen Ausgestaltung der Gremienarbeit erarbeiten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Vorschlag zur Einrichtung der Arbeitsgruppe anzunehmen.

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