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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Quartalsbericht IV. Quartal 2019Zur Vorlage · 2020/072 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/072 dient der Vorlage des Quartalsberichts für das vierte Quartal des Jahres 2019. Der Bericht wurde durch den Bürgermeister erstellt und ist zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat der Stadt Sprockhövel bestimmt.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorliegenden Bericht über den Sachstand des vierten Quartals 2019 zur Kenntnis nehmen. Die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes ist für den 20. Februar 2020 angesetzt, während die Beratung im Rat für den 27. Februar 2020 vorgesehen ist.
Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die bloße Kenntnisnahme des Berichts entstehen. Es sind keine zusätzlichen Personalkosten, Sachkosten oder freiwilligen Leistungen im Zusammenhang mit diesem Vorgang ausgewiesen. Die Vorlage dient somit der Information der zuständigen Gremien über die Entwicklungen im betreffenden Zeitraum.
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Beratungsfolge
- 27.02.2020 · Rat
- 20.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Unterrichtung des Rates über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2020/071 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/071 dient der Unterrichtung des Rates über die aktuelle haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen, wobei die Sitzungen für den Ausschuss am 20. Februar 2020 und für den Rat am 27. Februar 2020 angesetzt sind.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Ausführungen zur haushaltswirtschaftlichen Lage zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage dient somit der Information der kommunalen Entscheidungsgremien über den Stand der Haushaltsführung. Weitere Details zu den spezifischen wirtschaftlichen Kennzahlen oder detaillierten Erläuterungen sind in der Vorlage selbst nicht aufgeführt, sondern werden auf die entsprechenden Anlagen verwiesen. Eine direkte Auswirkung auf den Haushalt oder die Entstehung von Folgekosten wird in diesem Dokument für den vorliegenden Tagesordnungspunkt nicht explizit ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2020 · Rat
- 20.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2020/033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/033 dient der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushalt der Stadt Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, die in der Anlage aufgeführten Mehraufwendungen zur Kenntnis zu nehmen.
Die Dokumentation führt zwei spezifische Vorgänge auf. Im Zeitraum Oktober 2019 fielen Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen in Höhe von 700,00 Euro an. Des Weiteren wurden für den Zeitraum November 2019 Mehrauszahlungen in Höhe von 10.702,77 Euro verzeichnet. Diese betreffen das bewegliche Anlagevermögen im Bereich der Informationstechnik. Als Grund für diese Ausgabe wird die Anschaffung einer Software für den Bauhof angegeben, welche der Erfassung von Leistungsnachweisen dient.
Die Vorlage wurde zur Beratung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 20. Februar 2020 sowie für die Sitzung des Rates am 27. Februar 2020 vorbereitet.
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Beratungsfolge
- 27.02.2020 · Rat
- 20.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes für das Haushaltsjahr 2020Zur Vorlage · 2020/001 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/001 befasst sich mit der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes der Bezirksregierung Arnsberg für das Haushaltsjahr 2020. Der Vorgang ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen, wobei die entsprechenden Sitzungen für den 20. Februar 2020 und den 27. Februar 2020 angesetzt sind.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Genehmigung des genannten Haushaltssanierungsplanes zur Kenntnis nehmen. Über die reine Kenntnisnahme hinaus ist für den Ausschuss und den Rat durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht vorzulegen. Die Häufigkeit dieser Berichterstattung ist im Dokument nicht spezifisch auf einen festen Zeitraum festgelegt, sondern wird als Option für vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Intervalle sowie nach Abschluss des Auftrages aufgeführt.
Aus den Angaben zur haushaltsmäßigen Auswirkung geht hervor, dass die Umsetzung des Plans voraussichtlich zu jährlichen Folgekosten führt, wobei insbesondere Personalkosten als wahrscheinlich zu erwartend eingestuft werden. Weitere Details zu den konkreten Kostenhöhen oder zu möglichen Folgeeinnahmen sind der Vorlage nicht zu entnehmen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2020 · Rat
- 20.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Haushaltssanierungscontrolling hier: Abschlussbericht für den Zeitraum 01.01.2019 bis 31.12.2019Zur Vorlage · 2020/077 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/077 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Abschlussbericht des Haushaltssanierungscontrollings für den Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019. Der Bericht wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Dem Bericht zufolge wurde die festgelegte Zielvorgabe in Höhe von 6.293.518 Euro erreicht. Die vorliegenden Zahlen weisen einen Überschuss von 420.642 Euro aus. Als wesentliche Faktoren für dieses Ergebnis werden die Entwicklung der Personalaufwendungen im Rahmen der Maßnahmen 1 bis 3 sowie die anhaltende Niedrigzinsphase im Zusammenhang mit der Maßnahme 58 angeführt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Auswirkungen der betroffenen Maßnahmen bereits in vorangegangenen Quartalsberichten oder in den Berichten des Kämmerers zur haushaltswirtschaftlichen Situation thematisiert wurden, weshalb in der vorliegenden Vorlage auf weitere detaillierte Ausführungen verzichtet wurde. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die zuständigen Gremien den Bericht lediglich zur Kenntnis nehmen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2020 · Rat
- 20.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Fraktionszuwendungen hier: Vorschlag zur weiteren VorgehensweiseZur Vorlage · 2020/088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Sprockhövel hat im Rahmen der Vorlage 2020/088 einen Vorschlag zur Neuregelung der Fraktionszuwendungen vorgelegt. Hintergrund ist die Entscheidung des Rates vom 21. November 2019, die bisherigen Regelungen zur Höhe von insgesamt 2.400 Euro für die laufende Legislaturperiode unverändert zu lassen, gleichzeitig jedoch die Verwaltung mit der Ausarbeitung von Vorschlägen für die kommende Legislaturperiode zu beauftragen.
Die rechtliche Grundlage für die Zuwendungen ergibt sich aus dem Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Digitalisierung und Europa, wonach Fraktionen einen Anspruch auf finanzielle Unterstützung für ihre Geschäftsführung haben. Während die Gewährung der Zuwendungen im Ermessen des Rates liegt, muss die Ausstattung die Deckung der generellen Mindestausstattung ermöglichen. Dies umfasst unter anderem die Anmietung von Räumen, die Anschaffung von IT- und Bürobedarf sowie Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Beratungsleistungen.
Da die aktuelle Summe von 2.400 Euro die vollständige Abdeckung der Bedarfe kaum gewährleisten kann, die Haushaltslage jedoch eine vollständige Finanzierung etwaiger Personalkosten erschwert, schlägt die Verwaltung die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor. Diese soll aus den Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführern der Fraktionen sowie einer Vertretung des Bereichs Gremien/Zukunft bestehen. Die Arbeitsgruppe soll bis zur Sommerpause einen Vorschlag zur Höhe und Verteilung der zukünftigen Zuwendungen sowie zur technischen Ausgestaltung der Gremienarbeit erarbeiten. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Vorschlag zur Einrichtung der Arbeitsgruppe anzunehmen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2020 · Rat
- 20.02.2020 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Photovoltaikförderung, Informationskampagne zur Energieeffizienz hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 17.12.2019Zur Vorlage · 2020/003 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/003 befasst sich mit der Einführung einer Photovoltaikförderung sowie einer Informationskampagne zur Energieeffizienz in der Stadt Sprockhövel. Der Anlass für die Vorlage ist ein Antrag der SPD-Fraktion vom 17. Dezember 2019.
Die Vorlage ist für die Beratung in verschiedenen Gremien vorgesehen, darunter der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Betriebsausschuss sowie der Rat. Die entsprechenden Sitzungstermine sind für den Zeitraum zwischen Ende Januar und Ende Februar 2020 angesetzt.
Im Rahmen der Vorlage ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich einen Sachstandsbericht vorlegt. Die Details zu den konkreten Inhalten der Anträge sowie die genauen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt sind in den Anlagen der Vorlage aufgeführt. Federführend für das Dokument ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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Beratungsfolge
- 27.02.2020 · Rat
- 17.02.2020 · Betriebsausschuss
- 8Besondere Wohnformen im Alter - barrierefreies Wohnen mit Service, Pflegewohngemeinschaften, TagespflegeZur Vorlage · 2020/065 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/065 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit dem Thema besonderer Wohnformen im Alter. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht der Verwaltung, der verschiedene Möglichkeiten wie barrierefreies Wohnen mit Service, Pflegewohngemeinschaften sowie Tagespflege aufzeigt.
Die Vorlage sieht vor, dass der Betriebsausschuss, der Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie sowie der Rat den vorliegenden Bericht zur Kenntnis nehmen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist zudem die Prüfung der Errichtung eines Gebäudes für besondere Wohnformen im Alter, wobei unter anderem die Schaffung von Wohngruppen für Menschen mit Demenzerkrankungen in Betracht gezogen wird. Über den weiteren Verlauf des Prüfauftrags soll nach dem Beratungsverlauf in den entsprechenden Gremien entschieden werden.
Die Verwaltung ist dazu verpflichtet, über den Fortschritt des Auftrages Bericht zu erstatten. Die Vorlage wurde für die Beratung in den Sitzungen des Betriebsausschusses am 17. Februar 2020, des Ausschusses für Soziales, Integration und Demografie am 19. Februar 2020 sowie des Rates am 27. Februar 2020 vorbereitet. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage nicht als unmittelbar gegeben ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2020 · Rat
- 19.02.2020 · Ausschuss für Soziales, Integration und Demografie
- 17.02.2020 · Betriebsausschuss
- 9Neubesetzung von Ausschusssitzen hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 12.02.2020Zur Vorlage · 2020/104 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 27. Februar 2020 wurde die Vorlage 2020/104 zur Beratung vorgelegt. Der Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der CDU-Fraktion vom 12. Februar 2020, der die Neubesetzung von Sitzen in einem Ausschuss zum Thema macht.
Die vorliegende Beschlussvorlage, die dem Sachgebiet Gremien/Zukunft zugeordnet ist, enthält zum Zeitpunkt der Vorlage keine detaillierten inhaltlichen Ausführungen zum spezifischen Umfang oder den betroffenen Ausschüssen. Die Erläuterungen zur Vorlage weisen darauf hin, dass die Details des Antrags erst nachgereicht werden. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Neubesetzung liegen in der Vorlage keine konkreten Zahlen vor, wobei die Auswirkungen auf die Personalkosten als wahrscheinlich einzustufen sind. Eine Verpflichtung zur Vorlage eines Sachstandsbertes durch den zuständigen Fachbereich ist in der Vorlage nicht spezifiziert.
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Beratungsfolge
- 27.02.2020 · Rat
- 10Antrag auf Umbenennung des Stadions Im BaumhofZur Vorlage · 2020/063 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/063 behandelt den Antrag der TSG 1881 Sprockhövel e.V. auf eine Änderung der Bezeichnung des Stadions Im Baumhof. Der Antrag sieht vor, die Sportstätte in „Baumhof-Arena“ umzubenennen.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht eine Empfehlung der zuständigen Ausschüsse an den Rat der Stadt Sprockhövel vor. Konkret wird dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sowie dem Betriebsausschuss empfohlen, dem Antrag der TSG 1881 Sprockhövel e.V. zuzustimmen. Für die Entscheidung im Rat ist ebenfalls die Zustimmung zur Umbenennung des Stadions vorgesehen.
Die Beratung der Vorlage war für verschiedene Gremien in den Monaten Februar 2020 angesetzt, unter anderem für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 10. Februar 2020, den Betriebsausschuss am 17. Februar 2020 sowie den Rat der Stadt Sprockhövel am 27. Februar 2020. Der detaillierte Antrag des Vereins liegt der Vorlage als Anlage bei.
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- 27.02.2020 · Rat
- 17.02.2020 · Betriebsausschuss
- 10.02.2020 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 11Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2020/078 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2020/078, die vom Sachgebiet Digitalisierung/IT erstellt wurde, dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der 11. Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 27. Februar 2020.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die vorgetragenen Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen werden. Alternativ ist als Option vorgesehen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen oder zu anfallenden Kosten für Personalsachkosten. Ein Berichtswesen durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.
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- 27.02.2020 · Rat
- 12Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2020/080 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/080 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit dem Verfahren für Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzungen gemäß der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Grundlage der Vorlage ist der Paragraph 19 der im Jahr 2009 verabschiedeten Geschäftsordnung.
Demnach sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten. Diese Anfragen müssen mindestens fünf Werktage vor Beginn der Ratssitzung eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, sofern die Fragestellerin oder der Fragesteller keine schriftliche Auskunft verlangt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in einer Ratssitzung mündliche Anfragen zu stellen, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese Anfragen müssen in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Ein Ratsmitglied darf pro Anfrage eine Zusatzfrage stellen. Falls eine sofortige Beantwortung nicht möglich ist, kann auf eine Antwort in der nächsten Sitzung oder auf eine schriftliche Auskunft verwiesen werden.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass Anfragen zurückgewiesen werden können, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.
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Beratungsfolge
- 27.02.2020 · Rat
- 13Fragestunde nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2020/082 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/082 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde gemäß § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Als Tagesordnungspunkt für die 13. öffentliche Sitzung des Rates am 27. Februar 2020 ist die Regelung der Fragestunde vorgesehen.
Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der Regel nach vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, sofern der Rat keine andere zeitliche Platzierung zwischen den einzelnen Tagesordnungspunkten festlegt. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung sieht vor, dass jeder Fragesteller maximal zwei Fragen sowie zu jeder Frage eine Zusatzfrage stellen darf. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird bei gleichzeitigen Meldungen durch den Bürgermeister bestimmt. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine unmittelbare Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die Anfragen durch den Bürgermeister beantwortet werden oder alternativ festgehalten wird, dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2020 · Rat