Fragestunde nach § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/082 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde gemäß § 20 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Als Tagesordnungspunkt für die 13. öffentliche Sitzung des Rates am 27. Februar 2020 ist die Regelung der Fragestunde vorgesehen.
Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der Regel nach vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, sofern der Rat keine andere zeitliche Platzierung zwischen den einzelnen Tagesordnungspunkten festlegt. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung sieht vor, dass jeder Fragesteller maximal zwei Fragen sowie zu jeder Frage eine Zusatzfrage stellen darf. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird bei gleichzeitigen Meldungen durch den Bürgermeister bestimmt. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine unmittelbare Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die Anfragen durch den Bürgermeister beantwortet werden oder alternativ festgehalten wird, dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
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Beratungsfolge
- 27.02.2020kein Ergebnis hinterlegt