Anfragen im öffentlichen Teil nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2020/080 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit dem Verfahren für Anfragen im öffentlichen Teil der Ratssitzungen gemäß der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse. Grundlage der Vorlage ist der Paragraph 19 der im Jahr 2009 verabschiedeten Geschäftsordnung.
Demnach sind Ratsmitglieder berechtigt, schriftliche oder elektronische Anfragen zu städtischen Angelegenheiten an den Bürgermeister zu richten. Diese Anfragen müssen mindestens fünf Werktage vor Beginn der Ratssitzung eingereicht werden. Die Beantwortung erfolgt grundsätzlich mündlich in der Sitzung, sofern die Fragestellerin oder der Fragesteller keine schriftliche Auskunft verlangt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, in einer Ratssitzung mündliche Anfragen zu stellen, die nicht auf der Tagesordnung stehen. Diese Anfragen müssen in den Aufgabenbereich der Stadt fallen, kurz gefasst sein und eine kurze Beantwortung ermöglichen. Ein Ratsmitglied darf pro Anfrage eine Zusatzfrage stellen. Falls eine sofortige Beantwortung nicht möglich ist, kann auf eine Antwort in der nächsten Sitzung oder auf eine schriftliche Auskunft verwiesen werden.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass Anfragen zurückgewiesen werden können, wenn sie den formalen Bestimmungen nicht entsprechen, die gewünschte Auskunft bereits innerhalb der letzten sechs Monate erteilt wurde oder die Beantwortung mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre. Eine Aussprache zu den Anfragen findet nicht statt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden.
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Beratungsfolge
- 27.02.2020kein Ergebnis hinterlegt