Die Beschlussvorlage 2020/280 des Sachgebiets Digitalisierung/IT dient der Entscheidung des Wahlausschusses über die Zulassung der eingereichten Wahlvorschläge für die Kommunalwahl am 13. September 2020. Grundlage für die Entscheidung im Rahmen der Sitzung am 29. Juli 2020 sind das Kommunalwahlgesetz sowie die Kommunalwahlordnung.
Der Prozess sieht vor, dass die Wahlleitung die eingegangenen Wahlvorschläge auf ihre Übereinstimmung mit den gesetzlichen Voraussetzungen prüft. Dabei werden insbesondere formelle Anforderungen sowie die Einhaltung der Fristen bis zum 48. Tag vor der Wahl kontrolliert. Die Wahlleitung legt dem Wahlausschuss alle eingegangenen Vorschläge vor, einschließlich etwaiger verspäteter oder offensichtlich ungültiger Einreichungen. Den Mitgliedern des Ausschusses ist die Einsicht in die Wahlvorschläge sowie die dazugehörigen Anlagen und Unterstützungsunterschriften möglich, wobei der Datenschutz bei den Unterschriften gewahrt bleibt.
Ein Wahlvorschlag muss zurückgewiesen werden, wenn er verspätet eingereicht wurde, den rechtlichen Anforderungen der Gemeindeordnung, des Kommunalwahlgesetzes oder der Kommunalwahlordnung nicht entspricht oder aufgrund eines Verbots einer Vereinigung unzulässig ist. Zudem ist eine Zurückweisung zwingend, wenn die Mindestregeln einer demokratischen Kandidatenaufstellung nicht eingehalten wurden. Über die politischen Ziele der Bewerber wird im Zulassungsverfahren nicht entschieden. Nach der Beschlussfassung verkündet die Wahlleitung die Entscheidung und informiert über die Möglichkeit einer Beschwerde beim Wahlausschuss des Kreises. Die Sitzung wird durch eine zu unterzeichnende Niederschrift dokumentiert.