Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe
Gremium: Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bericht über den Sachstand von Beschlüssen des Ausschusses für Soziales, Gesundheitsförderung und TeilhabeZur Vorlage · 2022/533 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/533 dient als Bericht über den Sachstand von Beschlüssen des Ausschusses für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe. Die Vorlage wurde vom Fachbereich Soziales, Integration und Teilhabe erstellt und ist für die nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage beschränkt sich auf die Vorlage eines Sachstandsberichts zu bereits getroffenen Beschlüssen des genannten Ausschusses. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass der Ausschuss den Bericht über den aktuellen Sachstand zur Kenntnis nimmt. Der detaillierte Sachstand der betreffenden Beschlüsse ist in einer der Vorlage beigefügten Tabelle aufgeführt. Aus der Beschlussvorlage gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten für die Stadt Sprockhövel hervor.
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Beratungsfolge
- 03.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe
- 2Situation der Leistungsempfänger*innen aufgrund der hohen Preissteigerungen und Möglichkeiten der HilfeZur Vorlage · 2022/530 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/530 des Fachbereichs Soziales, Integration und Teilhabe befasst sich mit der Situation von Leistungsempfängern nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz angesichts gestiegener Preise für Gas, Strom und Lebensmittel. Der Fachbereich berichtet über die bestehenden und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung von Notlagen.
Hinsichtlich der Heizkosten werden angemessene Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen. Nach Vorgaben der Verwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises können Heizkostenvorauszahlungen bei entsprechender Mitteilung um bis zu 100 % erhöht werden; bei größeren Steigerungen erfolgt eine individuelle Prüfung. Bei Stromkosten wird auf die bereits erfolgte einmalige Beihilfe in Höhe von 200 Euro sowie auf die Erhöhung der Leistungssätze zum 1. Januar 2023 verwiesen. Zudem wird auf die geplante Strompreisbremse und die Möglichkeit der darlehensweisen Übernahme von Stromschulden zur Vermeidung von Stromabschaltungen hingewiesen.
Da die allgemeinen Lebenshaltungskosten durch feste gesetzliche Beträge vorgegeben sind, besteht seitens der Stadt kein Spielraum für Anpassungen der Regelsätze. Zur Entlastung wird Betroffenen die direkte Überweisung der Miete an Vermieter angeboten. Der Fachbereich beabsichtigt, das behördliche Ermessen bei der Leistungsgewährung auszuschöpfen, um Notlagen zu verhindern, und informiert Betroffene bei Bedarf über ergänzende Hilfsangebote von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Stiftungen. Der Ausschuss wird gebeten, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe
- 3Aktueller Sachstand zu den Asylbewerberzahlen und UnterkunftskapazitätenZur Vorlage · 2022/531 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/531 des Fachbereichs Soziales, Integration und Teilhabe informiert den Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe über den aktuellen Sachstand der Asylbewerberzahlen und der verfügbaren Unterkunftskapazitäten in Sprockhövel.
Zum Stand des 19. Oktober 2022 befinden sich 159 Personen in städtischen Unterkünften, die einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben. Zusätzlich wohnen 99 Personen in städtischen Gemeinschaftsunterkünften, die Leistungen nach dem SGB II vom Jobcenter beziehen. Weitere 71 Personen sind in privater Unterkunft untergebracht.
Die Belegung der verschiedenen städtischen Einrichtungen stellt sich wie folgt dar: In der Beisenbruchstraße 10 sind 70 Personen untergebracht, in der Containerunterkunft Merklinghausen 56 Personen, in der Gevelsberger Straße 31 insgesamt 49 Personen, in der Sporthalle Haßeln 38 Personen und im Waldweg 16 insgesamt 25 Personen. Die maximale Belegungskapazität der genannten Einrichtungen beläuft sich auf insgesamt 367 Plätze, wovon 258 Plätze aktuell belegt sind. Daraus ergibt sich eine rechnerisch freie Kapazität von 82 Plätzen.
Hinsichtlich der Zuweisungen weist die Verteilstatistik des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW mit Stand vom 14. Oktober 2022 eine Aufnahmequote von 93,30 % aus. Die Aufnahmeverpflichtung liegt bei 24 Personen. Für Personen mit Wohnsitzauflage nach dem Aufenthaltsgesetz beträgt die Verpflichtung zum Stand vom 16. Oktober 2022 bei 64 Personen, wobei eine Erfüllungsquote von 83,04 % erreicht wurde. Weitere Zuweisungen sind angekündigt. Der Ausschuss nimmt den Sachstand zur Kenntnis.
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Beratungsfolge
- 03.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe
- 4Langfristige Unterbringung von Flüchtlingen in fester BauweiseZur Vorlage · 2022/532 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel plant die langfristige Unterbringung von Geflüchteten in fester Bauweise, um den künftigen Bedarf ab dem Jahr 2024 zu decken. Da das Mietverhältnis für die Unterkunft in der Beisenbruchstraße im Mai 2024 endet und mit weiteren Zuweisungen sowie einem steigenden Bedarf gerechnet wird, sollen neue Standorte mit einer Kapazität von mindestens 120 Plätzen geschaffen werden. Die Verwaltung empfiehlt hierfür die Bauweise von Mehrfamilienhäusern mit Einheiten für jeweils 60 Personen, da sich diese Struktur als bewährt erwiesen hat und eine einfache spätere Umwidmung ermöglicht.
Im Rahmen der Beschlussvorlage werden zwei grundlegende Konzepte zur Standortwahl vorgestellt. Die Alternative „Dezentral“ sieht die Errichtung von Unterkünften an verschiedenen, zentral gelegenen Orten vor. Mögliche Standorte sind das Gelände des ehemaligen städtischen Bauhofs, ein Grundstück an der Gustav-Altenhain-Straße, eine Fläche an der Silscheder Straße sowie ein Areal an der Dresdener Straße neben der Schule Börgersbruch. Für die Standorte im Bebauungsplan sind teilweise baurechtliche Befreiungen oder Bauvoranfragen erforderlich. Die Alternative „Zentral“ konzentriert sich auf die Erweiterung des bestehenden Containerstandorts in Merklinghausen 4 durch die Errichtung mehrerer Gebäude in Mehrfamilienhausbauweise, was das Risiko für Nachbarschaftskonflikte durch die geringe Umgebungsbesiedlung minimieren würde. Der Fachbereich Soziales, Integration und Teilhabe empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Errichtung der Unterkünfte gemäß der gewählten Alternative zu beschließen.
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- 03.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe
- 5Mitteilungen der VerwaltungZur Vorlage · 2022/521 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/521 des Fachbereichs Soziales, Integration und Teilhabe dient als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe am 3. November 2022. Der Gegenstand der Vorlage umfasst die Mitteilungen der Verwaltung.
Gemäß den Erläuterungen der Verwaltung liegen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage keine Mitteilungen vor. Es sind somit keine inhaltlichen Informationen oder Sachstandsberichte zu weiteren Verwaltungsvorgängen in diesem Tagesordnungspunkt enthalten. Die Vorlage enthält keine Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen oder weiteren rechtlichen Grundlagen.
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Beratungsfolge
- 03.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe
- 6Anfragen an die VerwaltungZur Vorlage · 2022/522 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/522 des Fachbereichs Soziales, Integration und Teilhabe dient der Behandlung von Anfragen an die Verwaltung im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe am 3. November 2022.
Der Inhalt der Vorlage beschränkt sich auf die Feststellung, dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsunterlagen keine Anfragen an die Verwaltung vorliegen. Da keine konkreten Fragestellungen oder Anträge eingereicht wurden, ergeben sich aus der Vorlage keine weiteren inhaltlichen Erläuterungen oder Entscheidungsgrundlagen für den Ausschuss. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die vorliegende Information zu verzeichnen.
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- 03.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe