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Beschlussvorlage

Situation der Leistungsempfänger*innen aufgrund der hohen Preissteigerungen und Möglichkeiten der Hilfe

2022/530 03.11.2022 Fachbereich Soziales, Integration und Teilhabe

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage 2022/530 des Fachbereichs Soziales, Integration und Teilhabe befasst sich mit der Situation von Leistungsempfängern nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz angesichts gestiegener Preise für Gas, Strom und Lebensmittel. Der Fachbereich berichtet über die bestehenden und geplanten Maßnahmen zur Vermeidung von Notlagen.

Hinsichtlich der Heizkosten werden angemessene Kosten in tatsächlicher Höhe übernommen. Nach Vorgaben der Verwaltung des Ennepe-Ruhr-Kreises können Heizkostenvorauszahlungen bei entsprechender Mitteilung um bis zu 100 % erhöht werden; bei größeren Steigerungen erfolgt eine individuelle Prüfung. Bei Stromkosten wird auf die bereits erfolgte einmalige Beihilfe in Höhe von 200 Euro sowie auf die Erhöhung der Leistungssätze zum 1. Januar 2023 verwiesen. Zudem wird auf die geplante Strompreisbremse und die Möglichkeit der darlehensweisen Übernahme von Stromschulden zur Vermeidung von Stromabschaltungen hingewiesen.

Da die allgemeinen Lebenshaltungskosten durch feste gesetzliche Beträge vorgegeben sind, besteht seitens der Stadt kein Spielraum für Anpassungen der Regelsätze. Zur Entlastung wird Betroffenen die direkte Überweisung der Miete an Vermieter angeboten. Der Fachbereich beabsichtigt, das behördliche Ermessen bei der Leistungsgewährung auszuschöpfen, um Notlagen zu verhindern, und informiert Betroffene bei Bedarf über ergänzende Hilfsangebote von Wohlfahrtsverbänden, Kirchen und Stiftungen. Der Ausschuss wird gebeten, die Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen.

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