Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus (11. Sitzung)
Gremium: Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus
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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Geplante Veranstaltungen für 2024Zur Vorlage · KN-2/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung/Tourismus hat mit der Mitteilungsvorlage KN-2/2024 eine Übersicht über die für das Jahr 2024 geplanten Veranstaltungen vorgelegt. Das Programm umfasst verschiedene öffentliche Termine in den Stadtteilen Haßlinghausen, Niedersprockhövel und im Bereich des Schwimmbads.
Zu den angekündigten Veranstaltungen gehören der Frühlingsmarkt im April, der in Zusammenarbeit mit dem SVS stattfindet, sowie ein Streetfood-Festival im Mai auf dem Parkplatz hinter der Sparkasse in Haßlinghausen. Im Juli ist eine DJ-Edition des Formats „Beatz im Bad“ inklusive Nachtschwimmen vorgesehen. Im August wird das Event „Sprockhövel karibisch“ auf dem Parkplatz der Volksbank in Niedersprockhövel durchgeführt. Für den Zeitraum von September bis Oktober ist ein Bauernmarkt bzw. Herbstmarkt in Haßlinghausen geplant, gefolgt von einem Gala-Mitsummkonzert im Spätherbst bzw. Winter.
Zusätzlich zur Veranstaltungsreihe sind zwei Praktikums-Speed-Datings zur Vernetzung von Schülerinnen und Schülern mit Unternehmen vorgesehen. Für die lokale Wirtschaft sind zudem drei Unternehmerfrühstücke für die Monate März, August und November terminiert, die durch Vorträge und Informationen zu aktuellen Themen die Vernetzung fördern sollen. Die geschätzten finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen belaufen sich auf einen Betrag zwischen 7.500 und 10.000 Euro. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme in die zuständigen Ausschüsse für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus sowie für Kultur, Sport und Freizeit eingestuft.
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Beratungsfolge
- 20.03.2024 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (13. Sitzung)
- 07.03.2024 · Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus (11. Sitzung)
- 3.Sachstand Wirtschaftsförderung -Aktuelle Projekte-Zur Vorlage · KN-3/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-3/2024 der Stabsstelle Wirtschaftsförderung/Tourismus informiert über den aktuellen Sachstand der wirtschaftlichen Entwicklung und laufender Projekte in Sprockhövel. Im Bereich der Gewerbeansiedlung verzeichnet die Wirtschaftsförderung für das Jahr 2024 zwei Anfragen aus den Bereichen Großhandel und Logistikdienstleistung, zu denen derzeit ein Austausch stattfindet.
Hinsichtlich der Vermarktung des Gewerbegebiets Tackenberg/Am Hilgenstock liegen zwei Bewerbungen für den Grundstückserwerb vor. Die Modellierungsarbeiten sowie das Bodenmanagement sollen aufgrund wetterbedingter Verzögerungen im vergangenen Jahr bis März abgeschlossen werden, worauf die Erschließungsarbeiten mit der Verlegung von Versorgungsleitungen folgen sollen.
Im Rahmen des Bundes-Förderprogramms „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ wurde ein Unternehmen mit der Erstellung eines Markenkonzeptes beauftragt. Hierzu wurde eine Online-Befragung zur Imageanalyse auf der städtischen Homepage eingerichtet, die im Zeitraum vom 11. Januar bis zum 25. Februar 2024 läuft. Die darauf folgenden Schritte umfassen die Markendefinition, ein Positionierungskonzept sowie einen Maßnahmenplan unter Einbeziehung lokaler Akteure.
Weitere Projekte der Wirtschaftsförderung umfassen die Entwicklung von Merchandising-Artikeln auf Basis der neuen Skyline, die Erstellung einer Neubürgerbroschüre sowie die Pflege des CRM-Systems KWIS.net. Im Bereich Tourismus liegt die Datenerhebung für ein Bedarfskataster zur Infrastruktur im Ennepe-Ruhr-Kreis vor. Zudem wurden zur Bekämpfung des Fachkräftemangels zwei Praktikums-Speeddatings organisiert.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus (11. Sitzung)
- 4.Sachstand Stadtmarketing- und VerkehrsvereinZur Vorlage · KN-31/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-31/2024 der Stabstelle Wirtschaftsförderung/Tourismus dient der Information über den aktuellen Sachstand des Stadtmarketing- und Verkehrsvereins. Der Bericht ist für die Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus vorgesehen.
Die Information zum aktuellen Stand der Entwicklungen im Bereich des Stadtmarketing- und Verkehrsvereins erfolgt im Rahmen der Sitzung am 7. März 2024 mündlich. Eine schriftliche Ausarbeitung der Details ist in der vorliegenden Vorlage nicht enthalten. Die Vorlage ist als öffentliche Mitteilung klassifiziert und dient der Kenntnisnahme durch das zuständige Gremium.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus (11. Sitzung)
- 5.Beteiligung an der Erstellung und Umsetzung eines Tourismuskonzeptes für die Elfringhauser SchweizZur Vorlage · VL-6/2024 · Beschlussvorlage
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Die Stabsstelle Wirtschaftsförderung/Tourismus hat im Rahmen der Beschlussvorlage VL-6/2024 einen Vorschlag zur Beteiligung an der Erstellung und Umsetzung eines Tourismuskonzeptes für die Elfringhauser Schweiz vorgelegt. Der Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus soll beschließen, dass sich die Stadt Sprockhövel finanziell nicht an der touristischen Entwicklung dieses Gebiets beteiligt.
Hintergrund der Vorlage ist die Identifizierung der Elfringhauser Schweiz als Schwerpunktraum mit touristischem Potenzial im Ennepe-Ruhr-Kreis. Im Rahmen von Austauschrunden zwischen Vertretern verschiedener Städte und des Kreises wurde die geografische Eingrenzung der Region thematisiert, wobei unterschiedliche Einschätzungen zur räumlichen Ausdehnung vorliegen. Historische und administrative Daten verdeutlichen, dass die Gebiete Ober- und Niederelfringhausen seit 1970 zur Stadt Hattingen gehören.
Für die Erstellung des angestrebten Entwicklungskonzeptes hat der Ennepe-Ruhr-Kreis eine Kostenschätzung von etwa 60.000 Euro brutto vorgelegt. Ein vorgeschlagener Kostenschlüssel sieht für die Stadt Sprockhövel einen Anteil von einem Zwölftel, entsprechend 5.000 Euro, vor. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Finanzierung der späteren Umsetzung sowie die Inanspruchnahme von Fördermitteln, etwa aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, derzeit nicht feststehen. Da es sich bei der Beteiligung um eine freiwillige Leistung handelt und die finanzielle Situation der Stadt sowie die Belastung durch die Kreisumlage berücksichtigt werden müssen, sind für dieses Vorhaben keine Mittel eingeplant.
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Beratungsfolge
- 07.03.2024 · Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus (11. Sitzung)
- 6.Verkauf der Gewerbegrundstücksflächen im Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“Zur Vorlage · VL-45/2024 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage VL-45/2024 befasst sich mit dem Verkauf von Gewerbegrundstücken im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“. Der Plan, der seit Januar 2022 rechtskräftig ist, sieht neben Gewerbeflächen auch Flächen für den Ausgleich von Eingriffen in die Natur vor. Während der erste Bauabschnitt kurz vor dem Abschluss steht, befinden sich die Vergabeunterlagen für den zweiten Bauabschnitt, der den Straßen- und Kanalbau umfasst, in Vorbereitung.
Die Verwaltung beabsichtigt, Gewerbebetriebe anzusiedeln, die den städtischen Leitlinien zur Unternehmensansiedlung entsprechen. Der Kaufpreis wurde durch ein Gutachten des Gutachterausschusses des Ennepe-Ruhr-Kreises auf 80,00 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Dieser Preis beinhaltet die Erschließungskosten nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzbuches sowie den Kanalanschlussbeitrag. Die Kosten für die Pflege der Ausgleichsflächen, die in Eigentum der Stadt verbleiben, werden den Erwerbern anteilig mit etwa 9,00 Euro pro Quadratmeter auferlegt.
Der Entwurf sieht vor, dass die Verhandlungen mit Interessenten fortgeführt werden. Der Vertrag enthält Verpflichtungen zur Bebauung innerhalb von drei Jahren sowie ein zehnjähriges Wiederkaufsrecht der Stadt unter bestimmten Bedingungen, etwa bei Insolvenz, Veräußerung ohne Zustimmung oder Einstellung des Gewerbebetriebs. Zudem ist die Errichtung von Wohnungen nur in begrenztem Umfang und unter Auflagen zulässig. Sämtliche mit dem Verkauf verbundenen Kosten und Steuern sind vom Käufer zu tragen.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 14.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 07.03.2024 · Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus (11. Sitzung)
- 7.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil
- 8.Anfragen im öffentlichen Teil