Verkauf der Gewerbegrundstücksflächen im Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-45/2024 befasst sich mit dem Verkauf von Gewerbegrundstücken im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“. Der Plan, der seit Januar 2022 rechtskräftig ist, sieht neben Gewerbeflächen auch Flächen für den Ausgleich von Eingriffen in die Natur vor. Während der erste Bauabschnitt kurz vor dem Abschluss steht, befinden sich die Vergabeunterlagen für den zweiten Bauabschnitt, der den Straßen- und Kanalbau umfasst, in Vorbereitung.
Die Verwaltung beabsichtigt, Gewerbebetriebe anzusiedeln, die den städtischen Leitlinien zur Unternehmensansiedlung entsprechen. Der Kaufpreis wurde durch ein Gutachten des Gutachterausschusses des Ennepe-Ruhr-Kreises auf 80,00 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Dieser Preis beinhaltet die Erschließungskosten nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzbuches sowie den Kanalanschlussbeitrag. Die Kosten für die Pflege der Ausgleichsflächen, die in Eigentum der Stadt verbleiben, werden den Erwerbern anteilig mit etwa 9,00 Euro pro Quadratmeter auferlegt.
Der Entwurf sieht vor, dass die Verhandlungen mit Interessenten fortgeführt werden. Der Vertrag enthält Verpflichtungen zur Bebauung innerhalb von drei Jahren sowie ein zehnjähriges Wiederkaufsrecht der Stadt unter bestimmten Bedingungen, etwa bei Insolvenz, Veräußerung ohne Zustimmung oder Einstellung des Gewerbebetriebs. Zudem ist die Errichtung von Wohnungen nur in begrenztem Umfang und unter Auflagen zulässig. Sämtliche mit dem Verkauf verbundenen Kosten und Steuern sind vom Käufer zu tragen.
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