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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 1.2Bestellung der SchriftführungZur Vorlage · VL-3/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage VL-3/2024 aus dem Geschäftsbereich I wird eine Neuregelung der Schriftführung für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat beantragt. Hintergrund der Vorlage sind personelle Veränderungen innerhalb des zuständigen Sachgebiets I.1.1 Organisation.
Der vorliegende Vorschlag sieht die Bestellung einer Schriftführerin sowie einer stellvertretenden Schriftführerin für die genannten Gremien vor. Durch diese Neubesetzung der Funktionen soll die Protokollführung in den Ausschüssen und im Rat sichergestellt werden.
Die Verwaltung gibt an, dass durch diese personelle Anpassung keine finanziellen Auswirkungen entstehen. Ebenso sind keine Auswirkungen auf Klima oder Umwelt zu verzeichnen. Die Vorlage war im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat zur abschließenden Entscheidung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 14.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 2.Personalkosten- und Planstellencontrolling 2023Zur Vorlage · KN-39/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-39/2024 des Geschäftsbereichs I informiert über das Personalkosten- und Planstellencontrolling für das Jahr 2023. Dem vorläufigen Abschlussbericht zufolge wurden die zahlungswirksamen Personalkosten der aktiven Beschäftigten im Jahr 2023 unterhalb des geplanten Ansatzes von 15.254.440 Euro realisiert. Das tatsächliche Ergebnis belief sich auf 14.966.055 Euro, was einer Unterschreitung von 288.385 Euro entspricht.
Die Vorlage weist darauf hin, dass die Personalausgaben bereits in den Vorjahren 2020 bis 2022 unter den jeweiligen Ansatzwerten lagen. Die Verwaltung erläutert, dass diese Differenzen primär auf nicht realisierte Tarifsteigerungen oder unbesetzte Stellen zurückzuführen sind. Es wird klargestellt, dass die Kalkulation der Personalkosten auf Basis der zum Zeitpunkt der Planung verfügbaren Daten und einer geringen Sicherheitsmarge für Unvorhergesehenes erfolgt.
Ein wesentlicher Aspekt der Mitteilung ist der Hinweis, dass das Vorliegen eines versicherungsmathematischen Gutachtens für die Pensionsrückstellungen zum Zeitpunkt der Erstellung noch ausstand. Zukünftige Zuführungserfordernisse könnten das Gesamtergebnis beeinflussen, sind jedoch nicht zahlungswirksam. Die Verwaltung betont, dass trotz der bisherigen Unterschreitungen das Risiko überplanmäßiger Aufwendungen bestehen bleibt, insbesondere wenn Planstellen besetzt sind und zusätzliche Stellenerfordernisse oder Kostensteigerungen auftreten. Die Vermeidung solcher überplanmäßigen Aufwendungen bleibt weiterhin Ziel der Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 14.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 3.Stellenplan 2024 - PersonalkostenentwicklungZur Vorlage · VL-53/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-53/2024 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Anpassung des Stellenplans 2024 und der damit verbundenen Entwicklung der Personalkosten. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die sich aus vorangegangenen Einzelbeschlüssen ergebenden Veränderungen im Stellenplan 2ş024 auszuweisen und im Haushaltsplan sowie in der mittelfristigen Planung zu veranschlagen.
Im Rahmen dieser Anpassung sollen drei neue Vollzeitplanstellen für den Bereich der Kindertageseinrichtungen geschaffen werden. Die Besetzung dieser Stellen soll zum nächsten Kindergartenjahr 2024/2025 aus bestehenden befristeten Vertragsverhältnissen erfolgen. Zudem ist vorgesehen, bestimmte bereits vorhandene Planstellen vorsorglich mit einem KW-Vermerk zu versehen.
Die Verwaltung führt aus, dass durch die Summe bisheriger Maßnahmen ein anstiegsrelevantes Volumen von rund 265.000 Euro entsteht, wobei etwa 139.000 Euro durch Einnahmeverbesserungen und Minderausgaben kompensiert werden können. Als Maßnahme zur kurzfristigen Kostensteuerung wurde eine mindestens dreimonatige Wiederbesetzungssperre verhängt, die jedoch interne Nachbesetzungen, laufende Verfahren sowie den Bereich der Kindertageseinrichtungen ausnimmt.
Hinsichtlich der zukünftigen Entwicklung weist die Verwaltung auf potenzielle Kostensteigerungen durch den Tarifabschluss 2023/2024 sowie auf die Herausforderungen durch den Fachkräftemangel hin. Zudem wird auf mögliche zusätzliche Kosten im Bereich der Kindertageseinrichtungen hingewiesen, falls ein erhöhter Betreuungsbedarf bei Kindern eintritt.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 14.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 4.Stellenplan 2024 hier: Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle "Personalrat"Zur Vorlage · VL-49/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-49/2024 des Geschäftsbereichs I sieht die Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle im Stellenplan 2024 vor. Diese neue Stelle ist als Planstelle „Personalrat“ in der Entgeltgruppe EG 11 TVöD VKA konzipiert.
Hintergrund der Vorlage ist die Umsetzung eines Beschlusses des Personalrats im Rahmen der vorgezogenen Personalratsneuwahlen im Dezember. Gemäß § 42 des Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG NRW) können Mitglieder des Personalrats von ihrer dienstlichen Tätigkeit freigestellt werden, um die ordnungsgemäße Durchführung ihrer Aufgaben zu gewährleisten. Während in den vergangenen Jahren das Freistellungskontingent auf mehrere Mitglieder verteilt wurde, hat der Personalrat nun die vollständige Freistellung der vorsitzenden Person beschlossen.
Da die Verwaltung im Rahmen des bestehenden Stellenplans 2024 keine Möglichkeit zur Kompensation dieser Freistellung sieht, ist die Schaffung der zusätzlichen Planstelle zur formellen Umsetzung des Personalratsbeschlusses erforderlich. Die mit dieser Planstelle verbundenen Personalkosten werden auf etwa 91.000 Euro beziffert. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Einrichtung der Stelle vorzunehmen. Die Beratung im Rat ist für den 21. März 2024 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 14.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 5.Stellenplan 2024 hier: Einrichtung von drei befristeten Planstellen in Teilzeit für KiTa-Helfer*innenZur Vorlage · VL-7/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-7/2024 des Geschäftsbereichs I sieht die Aufnahme von drei befristeten Planstellen in den Stellenplan 2024 vor. Diese Stellen sollen in Teilzeit mit jeweils 20 Wochenstunden (Eingruppierung EG02 TVöD) für den Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen geschaffen werden. Die Befristung der Stellen ist bis zum 31. Juli 2026 festgesetzt. Die Besetzung der neuen Stellen soll ausschließlich im Rahmen bestehender befristeter Beschäftigungsverhältnisse oder bei Nachbesetzungserfordernissen erfolgen, um den aktuell Beschäftigten eine berufliche Perspektive für den festgeschriebenen Förderzeitraum zu bieten.
Hintergrund der Vorlage ist die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Kita-Helferinnen und Kita-Helfern. Durch einen Runderlass des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration vom 28. November 2023 wurde der Förderzeitraum bis zum 31. Juli 2026 verbindlich festgelegt. Die Tätigkeiten der Hilfskräfte umfassen nichtpädagogische Aufgaben wie Unterstützung in der Hauswirtschaft, Essensversorgung, Reinigung, Begleitung bei Ausflügen sowie einfache Bürotätigkeiten.
Die zusätzlichen Personalkosten für das Jahr 2024 belaufen sich auf etwa 30.000 Euro. Davon können rund 21.000 Euro durch die anteilig erhöhte Förderung wieder ausgeglichen werden. Der Haupt- und Finanzausschuss wird im Rahmen der Beratung über die Vorlage beraten, bevor eine abschließende Entscheidung im Rat erfolgt.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 14.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 6.Quartalsbericht für das IV. Quartal 2023Zur Vorlage · KN-38/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage KN-38/2024 des Sachgebiets Kämmerei befasst sich mit dem Quartalsbericht für das vierte Quartal des Jahres 2023. Mit dieser Vorlage wird der entsprechende Bericht den zuständigen Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss am 14. März 2024 sowie für den Rat am 21. März 2024 vorgesehen. In beiden Gremien ist die Vorlage als Tagesordnungspunkt zur Kenntnisnahme gelistet. Der Bericht selbst ist als Anlage der Mitteilung enthalten. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 14.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 7.Haushalt 2024Zur Vorlage · VL-54/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-54/2024 des Sachgebiets Kämmerei befasst sich mit der Verabschiedung der Haushaltssatzung 2024 der Stadt Sprockhövel sowie den dazugehörigen Änderungslisten. Der Entwurf sieht vor, die vorliegenden Anpassungen zum ursprünglichen Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2024 zu beschließen.
Nach der Einbringung des ersten Haushaltsplanentwurfs sind Änderungen eingetreten, die eine Anpassung der ursprünglichen Planung notwendig machen. Diese Anpassungen sind in den beigefügten Änderungslisten detailliert aufgeführt. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine abschließende Änderungsliste noch in der finalen Abstimmung befindlich ist und nachträglich zur Verfügung gestellt wird. Ein Grund für diesen weiteren Abstimmungsbedarf ist das Abwarten der Beschlusslage des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes.
Die vorgenommenen Änderungen haben Auswirkungen auf den Ergebnisplan sowie den Finanzplan für die Jahre 2024 und die Folgejahre, wie in der beiliegenden Darstellung dokumentiert ist. Die Vorlage wurde für den Haupt- und Finanzausschuss zur Vorberatung am 14. März 2024 sowie für den Rat zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung am 21. März 2024 vorgesehen. Neben den Änderungslisten liegt der Vorlage zudem ein Antrag auf globale Mindestausgaben bei.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 14.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 8.Änderung zur Haushaltsplanung 2024Zur Vorlage · VL-47/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage VL-47/2024 schlägt der Fachbereich Jugend und Familie Änderungen an der Haushaltsplanung 2024 für den Produktbereich 06 vor. Die Anpassungen der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne basieren auf neuen Entwicklungen, die nach der ursprünglichen Vorstellung der Haushaltsansätze im November 2023 eingetreten sind.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen wird die Fortschreibungsrate gemäß Kinderbildungsgesetz von zuvor kalkulierten 9 % auf 9,65 % angehoben. Zudem werden Einnahmen aus einer Überbrückungshilfe des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von rund 122.000 Euro sowie erhöhte Landeseinnahmen für die Betriebskosten einer Gruppe im Gedulderweg sowie Einnahmen aus dem Förderprogramm Alltagshelfer berücksichtigt. Zudem wird eine Neuveranschlagung von 10.000 Euro für Ausstattungsmaterial vorgenommen, da sich Lieferungen verzögern. Auch bei der Kindertagespflege erhöht sich die Fortschreibungsrate sowie die Anzahl der betreuten Kinder, was durch höhere Elternbeiträge und Kindpauschalen ausgeglichen werden soll.
Für familienersetzende Maßnahmen wird eine Erhöhung des Ansatzes um etwa 460.000 Euro vorgeschlagen, begründet durch einen Anstieg der Anzahl unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Die entsprechenden Kosten werden nach Ablauf des Haushaltsjahres vom Land erstattet, wobei die Einnahmen für 2024 um 250.000 Euro erhöht werden. Zudem werden zusätzliche Kosten für die Jugendschutzstelle und die Bereitschaftspflegestelle berücksichtigt.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 14.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 9.Kenntnisnahme von überplanmäßigen AufwendungenZur Vorlage · KN-1/2024 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Mitteilungsvorlage KN-1/2024 informiert die Verwaltung über überplanmäßige Aufwendungen. Die Vorlage, die vom Sachgebiet Kämmerei federführend bearbeitet wird, dient der Kenntnisnahme der in der Anlage aufgeführten Kosten, die über den ursprünglichen Plan hinausgehen.
Die finanziellen Auswirkungen belaufen sich auf einen Betrag von 20.000,00 Euro. Dieser Betrag wird durch eine entsprechende Deckung kompensiert, sodass keine zusätzlichen Belastungen für den Haushalt entstehen. Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden im Dokument nicht angegeben.
Die Vorlage ist für die Beratung in den zuständigen Gremien vorgesehen. Im Haupt- und Finanzausschuss ist die Behandlung als Tagesordnungspunkt 9 für die Sitzung am 14. März 2024 vorgesehen, wobei die Information zur Kenntnisnahme dienen soll. Im Rat wird das Thema als Tagesordnungspunkt 6.2 in der Sitzung am 21. März 2024 ebenfalls zur Kenntnisnahme behandelt.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 14.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 10.Kommunalwahl 2025 hier: Bildung eines WahlausschussesZur Vorlage · VL-108/2023 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Vorbereitung der Kommunalwahl 2025 liegt dem Haupt- und Finanzausschuss eine Beschlussvorlage zur Bildung eines Wahlausschusses vor. Der Wahlausschuss ist gemäß Kommunalwahlgesetz für die Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbezirke, die Entscheidung über die Zulassung von Wahlvorschlägen sowie die Feststellung des Wahlergebnisses zuständig. Die Einteilung der Wahlbezirke muss spätestens bis Ende Februar 2025 abgeschlossen sein.
Der Ausschuss wird unter dem Vorsitz der Wahlleitung gebildet. Die Zusammensetzung kann aus Ratsmitgliedern sowie sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern bestehen, wobei die Anzahl der sachkundigen Bürger die Anzahl der Ratsmitglieder nicht überschreiten darf. Eine Besetzung mit Personen, die als Bewerber für das Amt der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters kandidieren, ist gesetzlich ausgeschlossen. Zudem dürfen gewählte Mitglieder des Wahlausschusses nicht gleichzeitig Mitglied eines Wahlvorstandes sein. Für jedes gewählte Beisitzmitglied ist eine Stellvertretung zu bestimmen.
Die Verwaltung schlägt zur Besetzung des Ausschusses drei verschiedene Modelle vor, um der aktuellen Fraktionsstärke Rechnung zu tragen. Die Optionen umfassen die Wahl von 6, 8 oder 10 Beisitzern. Dabei wird die Verteilung der Sitze auf die Fraktionen und Wählergruppen unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben zur Fraktionsstärke betrachtet. Die endgültige Entscheidung über die Anzahl der Beisitzer und deren Stellvertreter obliegt der Vertretung.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 14.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 11.Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel hier: zugelassener Personenkreis an nichtöffentlichen SitzungenZur Vorlage · VL-37/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage VL-37/2024 des Geschäftsbereichs I sieht eine Änderung der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel vor. Gegenstand der Vorlage ist die Erweiterung des zulässigen Personenkreises, der an nichtöffentlichen Sitzungen als Zuhörer teilnehmen darf.
Nach der aktuellen Regelung vom 11. Dezember 2020 ist die Teilnahme von Ausschussmitgliedern an nichtöffentlichen Ratssitzungen sowie die Teilnahme von Ratsmitgliedern, sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern sowie sachkundigen Einwohnern an nichtöffentlichen Ausschusssitzungen vorgesehen. Die Verwaltung verweist auf eine Mitteilung des Städte- und Gemeindebundes, wonach auch Mitarbeiter von Fraktionen oder Gruppen an diesen Sitzungen teilnehmen können, sofern sie gemäß der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Um diese Teilnahme formell abzusichern, schlägt die Verwaltung eine Anpassung der Paragrafen 10 Absatz 2 und 28 Absatz 6 der Geschäftsordnung vor. Der Entwurf des ersten Nachtrags sieht vor, dass Mitarbeiter von Fraktionen, die der Verschwiegenheitspflicht unterliegen, als Zuhörer an den nichtöffentlichen Sitzungen des Rates und der Ausschüsse teilnehmen können. Dabei ist die Nutzung des für Zuhörer vorgesehenen Bereichs im Sitzungssaal vorgeschrieben. Die Teilnahme begründet keinen Anspruch auf Sitzungsgeld oder Ersatz von Verdienstausfällen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Entwurf als Satzung zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 14.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 12.Schulentwicklungsplan 2023 - 2028Zur Vorlage · VL-1/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-1/2024 sieht die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für den Zeitraum von 2023 bis 2028 vor. Nachdem der Planentwurf bereits in der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 15. November 2023 zur Beratung vorgelegt wurde, ist nun eine formale Beschlussfassung vorgesehen.
Im Rahmen des Planungsprozesses wurden die betroffenen Schulen sowie die beteiligten benachbarten Schulträger einbezogen und um eine Stellungnahme gebeten. Eine entsprechende Stellungnahme der Stadt Hattingen liegt der Vorlage bei.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat die Zustimmung zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplans 2023–2028 empfehlen. Die Beratung der Vorlage ist für den März 2024 in den jeweiligen Gremien vorgesehen, wobei die abschließende Entscheidung durch den Rat in der Sitzung am 21. März 2024 erfolgen soll. Finanzielle Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt werden in der Vorlage nicht aufgeführt. Federführend für die Vorlage ist das Sachgebiet Schulen/VHS.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 14.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 13.03.2024 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule (15. Sitzung)
- 13.Fachnetzwerk Fördermittelakquise der KommunalagenturZur Vorlage · VL-38/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel hat im Rahmen der Beschlussvorlage VL-38/2024 den Beitritt zum Fachnetzwerk „Fördermittelakquise“ der Kommunalagentur NRW vorgeschlagen. Die Stabsstelle Klimaschutz führt in der Sachdarstellung aus, dass die Recherche und Beantragung von Fördermitteln auf verschiedenen staatlichen Ebenen aufgrund der Komplexität der Fördermittellandschaft sehr zeitintensiv ist.
Das Fachnetzwerk soll die Stadt bei der standardisierten Recherche im Rahmen von Investitionsplanungen unterstützen. Zu den angebotenen Leistungen gehören die Begleitung bei der Antragstellung, der Mittelverwendung sowie der Dokumentation und Verwendungsnachweise. Zudem umfasst das Angebot individuelles Coaching für Mitarbeitende, Unterstützung bei der Projektfinanzierung, Hilfe bei Gesprächen mit Behörden sowie die Vermittlung von Best-Practice-Beispielen und externem Know-how.
Die finanziellen Auswirkungen der Mitgliedschaft belaufen sich für Städte und Gemeinden bis 25.000 Einwohner auf einen jährlichen Betrag von 2.301,70 Euro. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Kosten durch eine mögliche Erhöhung der bewilligten Fördermittel amortisieren können. Ein positiver Effekt auf Klima und Umwelt wird durch die Möglichkeit, höhere Standards beim Klimaschutz und bei der Nachhaltigkeit zu erreichen, in der Vorlage angeführt.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Rat der Stadt Sprockhövel dem Beitritt zum Fachnetzwerk zustimmt. Die Beratung der Vorlage ist für den Februar und März 2024 in den relevanten Ausschüssen sowie im Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 14.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 29.02.2024 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung (11. Sitzung)
- 14.Verkauf der Gewerbegrundstücksflächen im Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“Zur Vorlage · VL-45/2024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-45/2024 befasst sich mit dem Verkauf von Gewerbegrundstücken im Rahmen des Bebauungsplans Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“. Der Plan, der seit Januar 2022 rechtskräftig ist, sieht neben Gewerbeflächen auch Flächen für den Ausgleich von Eingriffen in die Natur vor. Während der erste Bauabschnitt kurz vor dem Abschluss steht, befinden sich die Vergabeunterlagen für den zweiten Bauabschnitt, der den Straßen- und Kanalbau umfasst, in Vorbereitung.
Die Verwaltung beabsichtigt, Gewerbebetriebe anzusiedeln, die den städtischen Leitlinien zur Unternehmensansiedlung entsprechen. Der Kaufpreis wurde durch ein Gutachten des Gutachterausschusses des Ennepe-Ruhr-Kreises auf 80,00 Euro pro Quadratmeter festgelegt. Dieser Preis beinhaltet die Erschließungskosten nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzbuches sowie den Kanalanschlussbeitrag. Die Kosten für die Pflege der Ausgleichsflächen, die in Eigentum der Stadt verbleiben, werden den Erwerbern anteilig mit etwa 9,00 Euro pro Quadratmeter auferlegt.
Der Entwurf sieht vor, dass die Verhandlungen mit Interessenten fortgeführt werden. Der Vertrag enthält Verpflichtungen zur Bebauung innerhalb von drei Jahren sowie ein zehnjähriges Wiederkaufsrecht der Stadt unter bestimmten Bedingungen, etwa bei Insolvenz, Veräußerung ohne Zustimmung oder Einstellung des Gewerbebetriebs. Zudem ist die Errichtung von Wohnungen nur in begrenztem Umfang und unter Auflagen zulässig. Sämtliche mit dem Verkauf verbundenen Kosten und Steuern sind vom Käufer zu tragen.
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Beratungsfolge
- 21.03.2024 · Rat (22. Sitzung)
- 14.03.2024 · Haupt- und Finanzausschuss (21. Sitzung)
- 07.03.2024 · Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus (11. Sitzung)
- 15.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil
- 16.Anfragen im öffentlichen Teil